Köln | Aufregung in der Kölner Fahrradszene. Die Fahrradstaffel der Kölner Polizei ist heute mit einem Filmteam von „Spiegel TV“ unterwegs. Die Polizisten tragen Helmkameras. Das sind, wie das Polizeipräsidium Köln mitteilte nicht Bodycams der Behörde sondern Kameras von „Spiegel TV“. Die Beamten machen Aufnahmen für den Privatsender und stellen diesem das Material, ohne dass sie darauf Zugriff haben, Eins zu Eins zur Verfügung. Die Fahrradstaffel der Kölner Polizei im Videoeinsatz für „Spiegel TV“ – ist das rechtskonform?

Aufregung in der Kölner Fahrradszene

Die Aufregung in der Kölner Fahrradszene ist in den sozialen Medien groß. Die Fahrradstaffel der Kölner Polizei kontrolliert heute unter Begleitung eines TV-Teams von „Spiegel TV“. Unter anderem werden Fotos von Einsätzen der Beamten gepostet, wo deutlich zu sehen ist, dass das TV-Team auf dem Fahrradweg steht. Auch eine Radfahrerin ist schon vom Rad gefallen. Die Polizei sagt, es handele sich um keinen Unfall, denn es sei niemand zu Schaden gekommen. Nach Aussagen der Polizei war die Frau auf dem Gehweg in Richtung Radweg unterwegs und berührte dabei einen Mitarbeiter des TV-Teams und kam so zu Fall. Da aber alle Beteiligten beteuerten, es sei nichts passiert, konnte die Frau weiterfahren und die danebenstehende Polizei nahm keinen Unfall auf.

Die Polizei produziert Videomaterial für Privatsender im Dienst

Für Unmut und Nachfragen sorgen die Helmkameras der Polizeibeamten. Diese, so der Sprecher der Kölner Polizei Weber, seien keine Bodycams. Denn diese seien, anders als der Versuch der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof, bei der Landespolizei NRW, noch nicht eingeführt oder in der Erprobung. Weber erklärte gegenüber dieser Internetzeitung, dass die Fahrradstaffel der Kölner Polizei heute von einem TV-Team von „Spiegel TV“ begleitet werde. Um die Arbeit der Polizeibeamten später zu zeigen, habe „Spiegel TV“ die Helmkameras montiert. Die Beamten filmen ihre Einsätze jetzt für „Spiegel TV“. Die Polizei legt Wert auf die Feststellung, dass sie keinerlei Zugriff auf das aufgenommene Videomaterial habe, sondern nur der Sender. Weber teilt mit, dass es mit dem Sender entsprechende Verträge und Absprachen gebe. Dort soll auch festgehalten sein, dass wenn etwa Bürger die Löschung des Materials forderten, dieses auch erfolge. Polizeisprecher Weber: „Die Persönlichkeitsrechte seien jederzeit gewahrt.“

Es bleiben eine Reihe von Fragen offen

Dabei bleiben Fragen offen. Warum produzieren Polizeibeamte im Einsatz und Dienst exklusives Filmmaterial für einen Privatsender und dessen Vermarktung? Darauf sind auch immer im öffentlichen Straßenraum unbeteiligte Dritte zu sehen. Man erinnere sich nur an die Debatte um Google Street View. Wie stellt die Polizei denn sicher, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, wenn sie, wie sie sagt gar keinen Zugriff auf das Material hat? Ist dies datenschutzrechtlich unbedenklich? Ist dies nach dem Polizeigesetz vorgesehen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Bürger, der videografiert wird und den Polizeibeamten mit der Kamera sieht, gar nicht weiß, dass dieser im Auftrag von „Spiegel TV“ handelt.

Und zuletzt auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Reportage: Braucht die Bevölkerung Actionszenen, um die Arbeit der Polizeibeamten auf dem Drahtesel zu verstehen?

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Autor: Andi Goral