Köln | In der nordrhein-westfälischen Polizei werden mehrere Personen verdächtigt, in rechtsextremen Chat-Gruppen aktiv gewesen zu sein. Insgesamt seien 34 Polizeidienststellen und Privatwohnungen in Duisburg, Essen, Moers, Mülheim und Oberhausen durchsucht worden, teilte das NRW-Innenministerium am Mittwoch mit. Die Durchsuchungsbeschlüsse richteten sich demnach gegen Polizisten. Report-K wollte von der Kölner Polizei wissen – der größten Polizeibehörde innerhalb der NRW-Polizei – ob auch gegen Kölner Beamte ermittelt wird, welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden und ob es Fälle in der Vergangenheit gab.

Die Kölner Polizei teilte mit, dass im Zusammenhang mit der Chat-Gruppe bei der Essener Polizei nicht gegen Beamte der Kölner Dienststelle ermittelt werde. Seit März sei ein Extremismusbeauftragter bei der Polizei Köln eingesetzt. Dies sei im Rahmen eines Erlasses des NRW-Innenminsiteriums erfolgt.

Bei der Person handele es sich um einen Polizeihauptkommissar mit langer Diensterfahrung, der beim Leitungsstab der Behörde tätig sei. Er sei für alle Beamtinnen und Beamten ansprechbar ohne Einhaltung des Dienstweges. Bei der Amtseinführung des Extremismusbeauftragten zitiert die Pressestelle der Kölner Polizei den Polizeipräsidenten Uwe Jacob: „Die Meldung extremistisch auffälliger Verhaltensweisen aus den eigenen Kreisen hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Egal ob Rechts oder Links: Solches Gedankengut hat bei der Polizei nichts verloren, weil es unsere Grundwerte aushebelt. Bei verfassungsfeindlichen Äußerungen in Wort, Schrift oder Bild erwarte ich von Polizistinnen und Polizisten, dass sie tätig werden. Das haben sie mit ihrem Diensteid geschworen. Wer Korpsgeist über die Verfassung stellt, muss die Konsequenzen dafür tragen. Wegsehen ist keine Option.“ Jacob betonte damals, dass seine Behörde allen Hinweisen nachgehen werde.

Vorgänge bei der Polizei in den vergangenen Jahren

Seit 2017 habe es bei der Kölner Behörde 13 Hinweise zum Verhalten von Polizeibeamten gegeben, die dem Themenfeld Extremismus zuzuordnen seien. Die Behörde habe umgehend Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Die Pressestelle der Kölner Polizei schreibt: „Sieben dieser Verfahren laufen noch, in zwei dieser Fälle betreibt die Behörde derzeit das Entlassungsverfahren. Sechs Verfahren sind bereits abgeschlossen, drei davon mit schriftlichen Missbilligungen. Eines dieser Verfahren wurde nach Zahlung einer seitens der Justiz auferlegten Geldbuße eingestellt. In zwei Fällen haben die betroffenen Kommissaranwärter auf Bestreben der Behörde den Dienst quittiert. Disziplinarmaßnahmen werden je nach Abstufung in der Regel nach Ablauf von drei Jahren aus der Personalakte getilgt. Infolgedessen können wir nur die dienstrechtlichen Verfahren seit 2017 statistisch erheben.“

Autor: Andi Goral