Köln | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Dieser hatte am 10. Juli 2015 mit mindestens 109 Stundenkilometern auf der Aachener Straße in Köln die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Dabei kollidierte das Auto mit einem Radfahrer, der drei Tage nach dem Unfall an den Folgen der Verletzungen verstarb.

Das Landgericht Köln hatte den damals 26-jährigen Autofahrer im Mai 2016 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision bei dem Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der BGH hat das Urteil des Kölner Landgerichts nun bestätigt. Der Unfall ereignete sich am 10. Juli 2015 auf der Aachener Straße in Köln. Der Fahrer war mit einem geliehenen BMW laut dem BGH mit mindestens 109 Stundenkilometern auf der Straße unterwegs. Dabei soll der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und dadurch ins Schleudern geraten sein. Der BMW schleuderte über die Kreuzung und erfasste den 26-jährigen Radfahrer Gianluca. Dieser verstarb drei Tage nach dem Unfall in Folge seiner Verletzungen im Krankenhaus.

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Autor: co
Foto: Unfallstelle auf der Aachener Straße am 10. Juli 2015