Köln | Heute Abend am 25. September 2015 trifft sich ab 17:30 Uhr wieder die Critical Mass (CM) zum Fahrradfahren in Köln. Die Straßenverkehrsordnung sieht die Benutzung von Straßen durch Fahrzeuge vor, darunter fällt auch das Fahrrad. Auch das Radfahren im Verband ist dort geregelt und ausdrücklich gestattet. Gegen eine Fahrradtour der Critical Mass vom 26. Juni 2015 ermittelte der Staatsschutz der Kölner Polizei. Zudem filmte die Kölner Polizei alle Teilnehmer. Dazu stellte man Streifenwagen auf den Ringen auf, um die Radfahrer einzeln ins Bild zu setzen. Fotos dokumentieren zudem, wie Polizeibeamte in Streifenwagen über Bürgersteige, ohne das Martinshorn und das Blaulicht zu benutzen, fahren. Die Kölner Polizei fühlt sich im Recht.

Jeden letzten Freitag im Monat treffen sich in Köln Radfahrer um gemeinsam Rad zu fahren. Dies findet unter dem Label Critical Mass statt. Die erste Critical Mass fand 1992 in San Francisco statt. Mittlerweile gibt es diese Radtouren weltweit, in über 60 deutschen Städten und seit 2010 eben auch in Köln. In Wikipedia wird die Critical Mass so beschrieben: „Eine „critical mass“ hat keinen Verantwortlichen sowie keine zentrale Organisation (lediglich einen Urheber): Critical-Mass-Aktionen entstehen, wenn irgendeine Person sich einen Ort und einen Zeitpunkt überlegt und zu einer gemeinsamen Fahrt via Internet, Plakate, Mundpropaganda oder einem ähnlichen Kanal aufruft und damit Ort und Zeitpunkt bekanntgibt. Wenn sich daraufhin genügend Menschen einfinden, um gemeinsam zu fahren, findet die CM statt.“ Ein Prinzip der CM ist es auch, dass nicht ein Anführer vorne weg fährt und den Weg vorgibt, sondern auch die, die vorne fahren immer wieder wechseln und die Tour so immer wieder ihre Richtung wechselt. Im Klartext bedeutet dies eine Critical Mass hat zwar einen vagen Punkt an dem man sich locker trifft, wohin es die Gruppe allerdings dann verschlägt, ob weitere Radfahrer sich unterwegs anschließen oder alleine weiterfahren, bleibt dem Zufall überlassen. Auch der Zeitpunkt wann es genau los geht.

Jeder kann eine Radfahrt als Critical Mass ausrufen

In Köln gibt es hierfür einen Blog auf dem mehrere unterschiedliche Autoren schreiben. Eine Critical Mass kann also jederzeit von jedem Bürger vorgeschlagen werden und wenn genügend Mitfahrer kommen, auch stattfinden oder eben auch nicht. Der Kölner Blog beschreibt die Critical Mass so: „Critical Mass ist ein „organisierter Zufall“! Es ist ein ein Treff von Radler_innen, die für eine Weile zusammen durch die Stadt fahren, bevor jeder wieder auf seiner eigenen Route weiterfährt. Die Stimmung ist freundlich und entspannt. Es gibt keine formelle Organisation oder Route. Wir sind einfach ein bunter Haufen von Leuten, die durch die Stadt fahren.“ So kommentiert auch ein Max in dem Blog am 24. Mai 2011, dass er in Ehrenfeld auf der Straße von einem netten Rennradfahrer angesprochen wurde und auf die CM in Köln hingewiesen worden sei.

Die Kölner Polizei sieht die Critical Mass anscheinend fünf Jahre nach ihrem Beginn plötzlich aber ganz anders. So hat Sie gegen einen Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, der auf dem Blog der Kölner CM einer der Autoren ist. Ermittelt hat der Staatsschutz und der Vorwurf lautete: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Unter anderem wurde ihm die Autorenschaft auf dem Blog zum Verhängnis, wie auch, dass zwei oder drei Mitradler auf der Critical Mass am 26.6.2015 ihn als Versammlungsleiter der CM benannten. Zwei oder drei von fast 1.000 Radfahrern. Die Staatsanwaltschaft folgt der Kölner Polizei nicht und stellte das Verfahren ein. Das Verfahren kann man auf dem Blog „Mit dem Fahrrad in und um Köln – Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik“ hier nachlesen >

Ist die Critical Mass eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz?

Lesen wir zunächst das Gesetz, dann steht dort in § 1: „Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“ Weiter heißt es in §2: „Wer zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug öffentlich einlädt, muss als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben.“ Und in §14 wird ausgeführt: „Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.“ Trifft das Versammlungsgesetz auf die Critical Mass in Köln also zu? Der Sprecher der Kölner Polizei Flassnöcker sagt, es sei niemals eine Versammlung aktiv aus dem Kreis der Critical Mass angemeldet worden. Die Polizei Köln hat am 26.6.2015 selbst von sich heraus, so Flassnöcker, die Critical Mass als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz eingestuft. Und das nicht am Rudolfplatz, wo sich die Radfahrer getroffen haben. Denn dort war, so Teilnehmer kein einziger Beamter zu sehen. Die Polizei wurde auf die Radtour erst an der Dürener Straße aufmerksam und wollte sich von hinten in den Pulk der Radfahrer drängeln. Als die Beamten das Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hätten, sei sofort eine Rettungsgasse frei gemacht worden. Aber geht das überhaupt, dass die Polizei als staatliches Organ von sich heraus eine Veranstaltung zur Versammlung nach Versammlungsrecht erklärt? Wo im Versammlungsgesetz steht, dass die Polizei eine Ansammlung von Menschen eigenmächtig als Versammlung einstufen darf? Flassnöcker konnte dies nicht beantworten. Eigentlich sieht das Versammlungsgesetz nicht die Anmeldung durch die Polizei, sondern durch einen Veranstalter vor.

Die Kölner Polizei argumentiert, dies sei lediglich zum Schutz der Radfahrer geschehen und bezeichnet die Teilnehmer der Critical Mass als unkooperativ. Auch keine Antwort hat man auf die Frage, ob den Teilnehmern der Critical Mass im Juni vorher angekündigt worden sei, dass sie sich jetzt auf einer Versammlung nach dem Versammlungsgesetz befinden. Dagegen spricht, dass die Teilnehmer die Fahrradfahrt begonnen haben, ohne dass ein Beamter eingeschritten ist. Denn wäre die Critical Mass am 26.6. eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz, so

hätten die Teilnehmer der Critical Mass am 26.6. auch Ordner und einen Versammlungsleiter bestimmen müssen und diese der Polizei bekannt geben müssen. Dies war aber nicht der Fall. Man appelliere, so Flassnöcker, an die Teilnehmer der Critical Mass ihre Radtour jedes Mal als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz anzumelden, da sie dann geschützt seien. Aber auch hier hegen sich Zweifel, ob die rechtliche Einschätzung der Kölner Polizei so richtig ist.

Im Verband Radfahren gestattet die Straßenverkehrsordnung – sieht es sogar vor

Die Straßenverkehrsordnung sieht in § 27 die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes durch im Verband fahrende Fahrzeuge vor: „Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.“ Und weiter heißt es „Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.“ Um in einem Verband zu fahren, trifft man sich für gewöhnlich, wie dies auch die Critical Mass tut. Denn sonst kann man nicht im Verband fahren. Und die Critical Mass ist als Verband eindeutig zu erkennen. Und die Polizei kann auch einen Verband der Fahrrad fährt schützen. Das im Verband fahren ist der Polizei bekannt, etwa wenn Einsatzhundertschaften zu Bundesligaeinsätzen fahren. Aber sie selbst nimmt es oft mit der Kennzeichnung der Fahrzeuge, die im Verband fahren nicht so ernst. Statt regelkonformer Ausflaggung mit blauen und grünen Fahnen, wird schon mal gerne einfach nur das Blaulicht angeschaltet, wenn die letzten zwei oder drei Wagen nicht mehr die Grünphase erwischen.

Es scheint als würde die Polizei Köln nach eigenem Gusto entscheiden, welche Rechtsgrundlage sie im Falle der Critical Mass gerade anwendet. Seit 2010 bis zum 26.6.2015 war es dann wohl eine Radtour oder Radfahren im Verband und am 26.6. eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Dabei stellt sich die Frage, ist ein Ausflug von 20 alten Herren auf dem Rennrad ins Bergische nicht dann auch schon eine Versammlung? Schließlich trafen die sich nicht selten auch an einem festen Punkt, der Schmitze Bud, bevor sie losfuhren. Auch die Kölner Polizei selbst hat mit Ihrer Rennradgruppe zum Üben vor der Rennveranstaltung „Rund um Köln“ Ausfahrten mit mehreren Radlern unternommen. Muss jede Hochzeit als Versammlung angemeldet werden, wenn die Teilnehmer später im Konvoi zum Essen fahren und dann ja noch ihre Freude durch Hupen kundtun? Ermittelt dann der Staatsschutz?

Polizei videografiert Teilnehmer der Critical Mass im Juni

Bei der Radtour am 26.6.2015 stellte die Kölner Polizei auf dem Ring kurz vor dem Zülpicher Platz zwei Streifenwagen so auf, dass die Radfahrer alle einzeln hindurchfahren mussten. Dies belegen auch Bilddokumentationen auf dem Blog „Mit dem Fahrrad in und um Köln – Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik“. Ein Polizeibeamter hat alle Radfahrer danach einzeln gefilmt. Deutlich ist er mit seiner Videokamera zu erkennen. Auch hier stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage, mit der die Polizei Filmaufnahmen machte. Davon ausgehend, dass es sich nicht um eine Versammlung handelt, muss auch die Polizei Köln das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit das Recht am eigenen Bild achten. Aber selbst wenn man jetzt plötzlich nach fünf Jahren die Critical Mass als Versammlung werten würde, hat der Gesetzgeber hohe Hürden für eine Videodokumentation gesetzt. So lautet der §12 des Versammlungsgesetzes: „Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.“ Ist die Critical Mass, also Radfahrer die gemeinsam durch Köln cruisen, eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung? Und selbst wenn man die Ausfahrt als Versammlung wertet und die Polizei dann zu solchen Mitteln greift, hätte sie nicht zuvor den Teilnehmern ganz genau klar machen müssen, auf einer Versammlung zu sein. Damit diesen auch die Konsequenzen klar sind?

Die Polizei sagt ja, es habe eine Gefahr bestanden. Pressesprecher Flassnöcker sagt, es habe Strafanzeigen gegen Teilnehmer der Critical Mass am 26.6.2015 gegeben und daher sei die gesamte Critical Mass videografiert worden. Wie viele Strafanzeigen es gegeben habe, kann die Kölner Polizei aktuell nicht beziffern, will sich aber bemühen, dies nachzuholen. Ob die Strafanzeigen nur von Beamten der Kölner Polizei gestellt wurden, oder von Bürgern, auch hierüber gibt es eine Angaben der Polizei. Auch kann keine Bewertung vorgenommen werden, ob es sich um Straftaten handelte, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten, denn auch die Inhalte kann die Polizei derzeit nicht benennen.

Streifenwagen rasen über Bürgersteige

Auf dem Blog „Mit dem Fahrrad in und um Köln – Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik“ sind Bilder zu sehen, bei denen Polizeibeamte in Streifenwagen ohne Sonderrechte, also eingeschaltetes Martinshorn und Blaulicht über Radwege und Bürgersteige fahren. Links und rechts davon oder davor Radfahrer und Passanten. Polizeisprecher Flassnöcker sagt, dies sei vom Gesetz gedeckt, die Polizei kann Sonderrechte wahrnehmen, wie sie möchte. Handelt es sich dabei aber nicht eher um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr? Für Einsatzfahrten mit Sonderrechten spricht die Straßenverkehrsordnung eine deutliche Sprache: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ Sogar die Begleitung von Verbänden sieht den Einsatz von blauem Blinklicht vor: „Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.“ Wer sich die Bilder ansieht, wird das Gefühl nicht los, die Kölner Polizei macht was sie will.

Heute Abend soll es wieder eine Critical Mass geben. Also ein Treffen von Fahrradfreunden, die gemeinsam eine Radtour machen und dabei, sollten es über 15 Radfahrer werden, einen Verband bilden. Man trifft sich locker ab 18 Uhr auf dem Rudolfplatz zum gemeinsamen Radfahren.

Autor: Andi Goral | Foto: svluma/Fotolia