Köln | An Weiberfastnacht, 23.Februar 2017, und an Rosenmontag, 27. Februar 2017, bleiben alle Dienststellen der Agentur für Arbeit Köln geschlossen.

Antragsteller wahren ihre Frist, wenn sie sich am jeweils darauf folgenden Tag, 24. Februar bzw. 28. Februar 2017, melden. Am Karnevalsfreitag und ab Karnevalsdienstag gelten die gewohnten Servicezeiten. Telefonisch ist die Arbeitsagentur an beiden Tagen von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Autor: co