Köln | Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat heute gegen acht Angeklagte, denen der Einbruch in Kirchen und Schulen zur Last gelegt werden ihr Urteil verkündet. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen zwei Jahren und sieben Monaten bis zu vier Jahren und zehn Monaten. (Az. 101 KLs 13/15)

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass die sieben Angeklagten als Bande mit unterschiedlicher Zusammenstellung in bis zu fünf Fällen in Kirchen und andere Räume eingebrochen sind und Gegenstände geraubt haben. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die Beutezüge der Bande dazu dienen sollten den bewaffneten Jihad in Syrien zu unterstützen, konnte den Angeklagten aber nicht nachweisen in welchem Umfang tatsächlich Mittel in den Nahen Osten geflossen sind. Eine Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erfolgte daher nicht. Ein Angeklagter konnte eine Tatbeteiligung an den Einbrüchen nicht nachgewiesen werden, allerdings wurde er wegen Körperverletzung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.
Die Anklageschrift, so das Gericht, umfasste 435 Seiten, 60 Zeugen wurden gehört und die Verhandlung dauerte über 90 Sitzungstage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich ist.

Autor: Andi Goral