Köln | Vor dem Kölner Landgericht ist der Prozess gegen die Raser vom Auenweg geplatzt. Das teilt das Landgericht Köln heute mit. Der Prozess um den Tod der Studentin Miriam S. muss wieder neu angesetzt werden. Grund dafür ist ein Schöffe des Verfahrens, dessen Nähe zur „Raserszene“ bekannt ist. Der Vorsitzende Richter strebt eine erneute Terminierung des Verfahrens im Januar oder Februar 2018 an.

Nachdem der Schöffe für befangen erklärt worden ist, ist er an der weiteren Mitwirkung an der Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten gehindert, erklärt das Landgericht Köln. Da damit keine ordnungsgemäße Kammerbesetzung mehr zur Verfügung steht, muss die Hauptverhandlung ausgesetzt werden und mit einer neuen Besetzung von neuem beginnen. Der Vorsitzende Richter strebt eine erneute Terminierung des Verfahrens im Januar oder Februar 2018 an.

„Im Verfahren habe der Schöffe sich richtig verhalten. Die Schöffen wissen vor Verlesung des Anklagesatzes durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht, worum es in dem jeweiligen Verfahren geht. In diesem Verfahren hat der Schöffe unverzüglich hiernach seine Szenennähe offengelegt. Genau für solche Fälle sind dann die Vorschriften über die Ablehnung von Gerichtspersonen auch gedacht. Es wird so sichergestellt, dass sich zeitnah alle Verfahrensbeteiligten einer von jedem Anschein der Voreingenommenheit freien Kammer gegenübersehen. Unparteiische und unbefangene Richter sind im demokratischen Rechtsstaat ein elementares Gut“, erklärt Pressesprecher Dr. Jan F. Orth.

Die beiden Angeklagten waren wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin am 14. April 2015 auf dem Auenweg in Köln durch eine andere Kammer des Landgerichts am 14. April 2016 zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Autor: ib