Köln | Für ein rund 5,9 Hektar großes Areal im Süden des Stadtteils Köln-Mülheim („Möhring-Quartier“) hat die Stadt Köln ein städtebauliches Planungskonzept erstellt. Es siehe vor, Teile der vorhandenen, industriell geprägten Bausubstanz zu erhalten und durch Neubauten sinnvoll zu ergänzen. Neben dem Wohnungsneubau sollen auch Flächen für Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsnutzungen realisiert werden. Das Planungskonzept stellt die Stadt Köln am Donnerstag, 27. Oktober, um 18.30 Uhr im „The New Yorker/Dock One“, Hafenstraße 1, Köln-Mülheim, öffentlich vor. Interessierte sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen und mit den Planern ins Gespräch zu kommen.

Das Plangebiet als Teil des umfangreichen städtebaulichen Planungskonzeptes, das im Rahmen des Werkstattverfahrens „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ entwickelt wurde, umfasse den Bereich der ehemaligen Gießerei der Deutz AG sowie das vorgelagerte Gebäude der früheren Hauptverwaltung der Deutz AG. Das Gelände werde im Osten durch die Deutz-Mülheimer Straße, im Norden und Westen durch den Auenweg und im Süden durch den „Grünzug Charlier“ begrenzt.

Prägend sei die nahezu vollflächige, minder genutzte und zu großen Teilen leerstehende Bebauung. Neben dem dreigeschossigen Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße und der architektonisch und industriegeschichtlich bedeutsamen „Möhring-Halle“ – beide stehen unter Denkmalschutz – sollen auch große Teile der übrigen, erhaltenswerten Hallenstehen bleiben. Die in das städtebauliche Gesamtkonzept integrierten Bestandsgebäude sollen durch eine Reihe von drei- bis sechsgeschossigen Neubauten sowie zwei Bauten mit zehn und zwölf Geschossen ergänzt werden. Im nördlichen Bereich sei der Bau einer Kindertagesstätte vorgesehen.

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Im September 2016 hatte der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln beschlossen, für das Gelände ein Bebauungsplanverfahren nach dem Baugesetzbuch einzuleiten. Telefonische Auskünfte zum städtebaulichen Konzept gibt das Stadtplanungsamt zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer 0221/221-32785. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 11. November, an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Mülheim, Norbert Fuchs, Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a, 51065 Köln, gerichtet werden, per E-Mail an die Adresse norbert.fuchs@stadt-koeln.de.

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Autor: ib