Köln | Das Oberlandesgericht Köln hat die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen Straftaten in der Silvesternacht 2015/ 2016 verworfen. Das Amtsgericht Köln hatte den Man wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll gegen Mitternacht in der Silvesternacht 2015/ 2016 auf dem Vorplatz des Museum Ludwigs einer Passantin eine Handtasche entwendet haben. In dieser befanden sich ein Mobiltelefon und Bargeld. Zudem soll er knapp eine Stunde später einer weiteren Frau zwischen der Hohenzollernbrücke und dem Kölner Hauptbahnhof ein Mobiltelefon aus der Hand gerissen und anschließend geflüchtet sein. Nachdem zwei andere Passanten die Verfolgung aufgenommen hatten, habe der Angeklagte einem der Verfolger ins Gesicht geschlagen und den anderen mit Pfefferspray besprüht. Das Amtsgericht hatte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Auf die Berufung des Angeklagten hatte das Landgericht Köln die Verurteilung bestätigt und die Gesamtstrafe auf ein Jahr und elf Monate erhöht. Denn inzwischen war bekannt geworden, dass der Angeklagte bereits im Oktober 2015 an einem Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft beteiligt gewesen sein soll und deswegen im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Gegen das Urteil des Landgerichtes hatte der Mann eine Revision eingereicht. Diese lehnte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Köln als unbegründet ab. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsbegründung habe im Ergebnis keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Damit ist das erste Strafverfahren, das über drei Instanzen geführt wurde, nach rund einem Jahr rechtskräftig abgeschlossen.

Weitere Revisionen in Verfahren im Zusammenhang mit der Silvesternacht 2015/ 2016 sind derzeit beim Oberlandesgericht nicht anhängig, erklärte das Gericht.

Autor: co