Köln | aktualisiert | Die Verwaltung hat eine gutachterliche Untersuchung der Gefährdungs- und Risikosituation zur sicheren Nutzung des Rheinboulevards in Antrag gegeben. Betrachten wurden sollen dabei Alltagssituation, Silvester und auch Auswirkungen von Veranstaltungen im Norden und Südens des Rheinboulevards. Das Ergebnis zeige, dass der Rheinboulevard kein erhöhtes Risiko gegenüber dem sonstigen öffentlichen Raum bringe. Das teil die Stadt am heutigen Montag, 5. Dezember, mit.

Zur Analyse der Alltagssituation sollen Zählungen an verschiedenen Tagen durchgeführt worden sein. Die Gutachter sollen festgestellt haben, dass die dabei beobachtete maximale Besucherzahl von rund 1.200 gleichzeitigen Nutzern im Alltag kein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstellt.

Auch bei Höchstauslastung keine erhöhten Gefährdungen

22.000 Besucher finden bei einer maximalen Auslastung auf der Fläche des Rheinboulevards platz. Hierfür soll auch unter Berücksichtigung benachbarter Veranstaltungen – Demonstrationen, Kirmes oder Kölner Lichtern – anhand von Simulationen nachgewiesen worden sein, dass eine so genannte Entfluchtung des Rheinboulevards nach den einschlägigen Vorschriften zeitgerecht erfolge und somit selbst bei Höchstauslastung keine erhöhten Gefährdungen vorliegen.

Erhöhte Gefährdung an Silvester

Eine deutlich erhöhte Gefährdung für Besucher und Passanten werde allerdings von den Gutachtern für Silvester vorausgesagt. Die Stadt informiert, dass die Neigung der Treppe und die Sitzstufen dazu führen, dass sowohl sitzende Besucher als auch auf dem oberen Weg stehende Besucher, leicht von Feuerwerkskörpern getroffen werden können. Beim Ausweichen vor umherfliegenden Feuerwerkskörpern bestehe zudem eine erhöhte Sturzgefahr.

Gutachter für Feuerwerksverbot am Rheinboulevard

Der Gutachter empfehle daher für die Stufen des Rheinboulevards ein grundsätzliches Feuerwerksverbot einzuführen. Ausgehend von Erkenntnissen, die in diesem Jahr an Silvester gesammelt werden, sei die Vorgehensweise am Rheinboulevard für die Folgejahre auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten noch abschließend abzustimmen.

Für den kommenden Jahreswechsel 2016/2017 ist ein solches Verbot überflüssig. Die Treppenanlage des Rheinboulevards wird nämlich gesperrt sein. Auf der Treppenanlage wird im Auftrag der Stadt ein bengalisches Feuerwerk gezeigt. Der eigentliche Boulevard bleibt offen und die Bastionen an beiden Seiten werden zugänglich sein.

Veranstaltungen Rheinboulevard: Sicherheitsgutachten müssen individuell angefertigt werden

Für mögliche Veranstaltungen auf dem Rheinboulevard, einschließlich Treppenanlage, sei im Rahmen der Genehmigung ein eigenes Sicherheitsgutachten anzufertigen, dass die örtliche Situation abhängig vom Charakter der Veranstaltung bewertet. Gemäß Ratsbeschluss seien dort lediglich nichtkommerzielle Veranstaltungen zugelassen, für die ebenfalls veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzepte vorzulegen sind.

Autor: ib