Köln | Der Angeklagte, der am 14. Oktober 2017 auf dem Kölner Ebertplatz den Tod eines Drogenhändlers verursachte, muss jetzt für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Revision des Angeklagten lehnte der Bundesgerichtshof ab.

Die 5. große Strafkammer verurteilte den Angeklagten nach 25 Verhandlungstagen am 29. August 2018. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Der Bundesgerichtshof konnte in dem Urteil keine Rechtsfehler erkennen.

Autor: Von Redaktion