Köln | Das Verwaltungsgericht Köln ist dem Verbot der Versammlung „Köln 2.0 friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus“ durch die Kölner Polizei nur teilweise gefolgt. Das Verbot des Demonstrationszuges sei rechtmäßig, allerdings dürfe eine stationäre Kundgebung stattfinden, sofern Auflagen, etwa bezüglich des Ablaufs, des Ortes und der Dauer, eingehalten würden.

Nachdem das Polizeipräsidium Köln den für den 25. Oktober 2015 geplanten Demonstrationszug einschließlich der Kundgebung auf dem Breslauer Platz verboten hatte, hat der Veranstalter der Versammlung Einspruch eingelegt. Er gab an eine friedliche Kundgebung und Demonstration abhalten zu wollen.

Nach den Erfahrungen der Demonstration vom 26. Oktober 2014 sei derzeitigen Erkenntnissen zufolge nicht mit einer friedlichen Versammlung zu rechnen. Außerdem habe sich der Anmelder nicht ausdrücklich von den Vorkommnissen des letzten Jahres distanziert, heißt es in der Mitteilung des Gerichts, das damit der Einschätzung der Kölner Polizei folgt. Dennoch hält das Gericht bei Berufung auf das Recht auf Versammlungsfreiheit ein vollständiges Verbot für unrechtmäßig. Eine ortsfeste Versammlung sei laut Verwaltungsgericht eher beherrschbar. Darüber hinaus kann durch geeignete Auflagen die Gefahr möglicher Ausschreitungen unterbunden werden.

Gegen den Beschluss (20 L 2453/15) des Verwaltungsgerichts Köln kann der Anmelder Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Stimmen zum Urteil

Das „Aktionsbündnis Köln gegen Rechts“ ruft die Kölner Bevölkerung dazu auf, die Kundgebung zu verhindern. Nach seiner Ansicht sei es nicht unwahrscheinlich, dass der Anmelder Erfolg mit seiner Klage gegen das Demonstrationsverbot haben werde, wenn er in Berufung gehe.

Vor allem vor und nach Ende der Veranstaltung sei mit einer unkontrollierbaren Situation zu rechnen, da erneut hunderte bis tausende Neonazis sowie rechtsextreme Hooligans nach Köln kämen, so das Bündnis. Obwohl die Behörden offensichtlich ausreichend über die Vorbereitungen informiert waren, seien sie bereits im vergangenen Jahr nicht dazu in der Lage gewesen, die Bevölkerung vor an- und abreisenden Neonazis und Hooligans zu schützen. Laut Recherchen von Spiegel Online soll damals einer der HoGeSa-Organisatoren als V-Mann die Behörden ausführlich über die Vorbereitungen zu der Veranstaltung informiert haben. Die geplante Gegen-Demonstration soll eigenen Angaben zufolge am 25. Oktober 2015 auf dem Barmer Platz in Köln-Deutz stattfinden.

Auch die Kölner Linkspartei stellt sich quer. Jörg Detjen, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, ist enttäuscht über das Urteil. Das Verwaltungsgericht habe viele Argumente aufgelistet, den HoGeSa-Anmeldern nicht zu glauben: „Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass Gerichte gewalttätige Veranstaltungen komplett verbieten?“ „Wir können Gewalt mit Ansage nicht einfach so hinnehmen“, so Detjen weiter.

Autor: Christoph Brinkhaus