Köln | aktualisiert | Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat ab dem heutigen Donnerstagabend vor starkem Schneefall und besonders im Bergland starken Schneeverwehungen gewarnt.Es könnte zu Behinderungen im Straßen- und Schienenverkehr kommen, heißt es in einer Mitteilung. Betroffen seien Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. 17:23 Uhr > Der deutsche Wetterdienst bekräftigt seine Warnung und warnt vor Böen in den Höhenlagen.

Es bestehe außerdem die Gefahr, dass Bäume unter der Schneelast zusammenbrechen könnten und stellenweise Straßen und Schienenwege unpassierbar seien. Die Warnung des Wetterdienstes gilt ab Donnerstagabend bis Freitagnachmittag. Eine Verlängerung der Warnungen und eine Ausdehnung auf weitere Gebiete sei möglich, so der DWD weiter.

Wetterdienst warnt vor orkanartigen Böen in Hochlagen

17:23 Uhr >Der Deutsche Wetterdienst hat vor orkanartigen Böen in den Hochlagen gewarnt. Betroffen seien die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, Thüringen und Sachsen, teilte der Wetterdienst am Donnerstag mit. Durch die Böen könnten Bäume entwurzelt werden sowie Dachziegel oder andere Gegenstände herabstürzen.

Gleichzeitig wurde weiterhin vor starkem Schneefall und besonders im Bergland vor starken Schneeverwehungen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg gewarnt. Unter der Schneelast könnten Bäume zusammenbrechen, zudem könnten stellenweise Straßen und Schienenwege unpassierbar werden. Die Warnungen gelten zunächst bis zum Freitagnachmittag.

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Winterdienst-Pflicht in Köln

Die Stadt Köln macht deutlich, dass Anwohner für Unfälle im Winter haften, wenn sie ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen. Alle Grundstückseigentümer müssten Gehwege räumen und streuen. Diese können die Pflicht durch den Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

Die Kölner Straßenreinigungssatzung regelt die Art und Weise wie gestreut oder geräumt werden muss: Gehwege sind nach einem Schneefall in einer Breite von 1,5 Metern frei zu räumen. Dies gilt auch dann, wenn ansonsten die Abfallwirtschaftsbetriebe den Gehweg reinigen. Wenn es keinen Gehweg gibt, ist ein Streifen von 1,5 Metern Breite auf der Fahrbahn entlang des Grundstücks zu räumen. Je nach Vereinbarung im Mietvertrag erledigt das aber auch ein Hausmeister oder die Mieterinnen und Mieter sind selbst verpflichtet.

Überwege auf Straßen räumt die Stadt, an den Haltestellen für den Öffentlichen Personennahverkehr ist die KVB verantwortlich. Bus- und Bahnhaltestellen, die sich auf Gehwegen befinden, werden grundsätzlich von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) geräumt.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die Gehwege nicht mit Salz gestreut werden dürfen, erlaubt sind Sand und Granulat.

Wann muss in Köln gestreut und geräumt werden?

Nach der Kölner Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege sofort, wenn es geschneit oder sich Glatteis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden. Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn die Arbeiten am nächsten Morgen stattfinden. Spätestens morgens um 7 Uhr müssen die Gehwege jedoch geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen reicht es, wenn die Arbeiten bis 9 Uhr erledigt sind. Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder aufgehört hat, muss der Schnee beseitigt werden.

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Autor: dts