Köln | Die Kölner Polizei lädt derzeit zu Radaktionstagen ein und beschäftigte sich heute in ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit dem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern den Autofahrerinnen und Autofahrer zu Radfahrerinnen und Radfahrern einhalten müssen. Aber so einfach ist es nicht und die Regeln komplex.

Einfach ist: Wer Radfahrerinnen und Radfahrer überholt, die in die gleiche Fahrtrichtung unterwegs sind, für den gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Das ist klar und eindeutig.

Komplizierter ist: Wenn auf einer Straße mit Gegenverkehr auf beiden Seiten ein Radweg oder Fahrradschutzstreifen ist, dann gilt die 1,5 Meter Regel auch für den entgegenkommenden Radverkehr. Ein Beispiel. Ein Fahrzeug parkt illegal auf der Venloer Straße in zweiter Reihe. Andere Fahrzeuge müssen dieses Hindernis umfahren. Dann gilt für sie: Auch zum entgegenkommenden Radverkehr müssen sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten, so die Polizei Köln.

Geht nicht: In Köln gibt es auch eine Reihe von schmalen Einbahnstraßen in denen es Radfahrerinnen und Radfahrern gestattet ist auch entgegen der Einbahnstraßenregelung zu fahren. Hier ist es unmöglich den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Hier sagt die Polizei, dass es für den Begegnungsverkehr keine Regel gebe, daher müssten sich die Fahrzeuglenker einigen. Es gibt auch keine klar Priorisierung wer Vorfahrt habe, so eine Behördensprecherin.

Autor: Von Redaktion