Köln | Der Bund für Naturschutz BUND des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen hat mit einer eigenen Machbarkeitsstudie geprüft, ob die geplante  Rheinquerung mit Autobahnquerspange im Kölner Süden bei Wesseling/ Langel umzusetzen ist. Die Umweltschützer kommen zu dem Ergebnis, dass ein Bau nicht in Frage komme, weil dieser am Umwelt- und Naturschutzrecht scheitere.

Das Fazit des BUND NRW ist, dass ein Bau einer solchen Autobahnbrücke mit bestehendem Recht aufgrund geschützter Umweltgüter und wertvoller Naturräume nicht vereinbar sei. Die Umweltschützer sprechen von gravierenden fachlichen und politischen Fehleinschätzungen.  

Vor allem das europäischen Recht stehe einem Bau der Autobahn gegenüber. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die sich nicht nur auf den Fluss, sondern auch seine Umgebung, wie Ufer und Korridore beziehe. Dazu komme das Verschlechterungsverbot, dass der Europäische Gerichtshof in der Regel streng auslege.  

Der BUND NRW: „Den Planungen stehen Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Schutztypen entgegen, darunter ein europäisches FFH-Gebiet. Betroffen wäre sogar der prioritär geschützte Lebensraumtyp des »Weichholz-Auenwaldes«. Nach geltendem Recht darf dort nur bei Notständen oder bei ausdrücklicher Freigabe durch die EU-Kommission eingegriffen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hier um einen bedeutenden nationalen Korridor für Feuchtlebensräume handelt, für den sogar BfNKernräume ausgewiesen sind. Diese befinden sich in einem zusätzlich geschützten Überschwemmungsgebiet, das bislang Köln, Düsseldorf und die Niederlande vor gefährlichem Hochwasser schützt. Der Langeler Flutpolder wurde mit erheblichen Steuermitteln errichtet und ist mit einer Brücke und Autobahn nicht vereinbar. Zudem würden ein strategisches Trinkwasser- und Landschaftsschutzgebiete völlig entwertet.“

Auch geschützte Arten, wie der Pirol, die Rauhautfeldermaus, Feldlerche oder Rebhuhn seien gefährdet. Die Brücke sei zudem verkehrstechnisch nicht notwendig und liege im Bereich wichtiger Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete.

Die Alternativenprüfung bei der Umweltbewertung des Bundesverkehrswegeplans ist rechtlich verpflichtend. Weil hier die EU-Anforderungen nicht erfüllt wurden, hat der BUND Bundesverband inzwischen in Brüssel EU-Beschwerde eingelegt.

Autor: ag | Foto: BUND NRW
Foto: In dieser Landschaft soll die Autobahnbrücke entstehen