Köln | Ein Kurzstreckenticket der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) kostet 1,90 Euro. Die Kurzstrecke beinhaltet dabei vier Stationen. Bisher war auch das Umsteigen möglich. Zum Jahreswechsel jedoch, setzt eine Tarifänderung an: Es gelten zwar weiterhin die vier Stationen für 1,90 Euro, jedoch dürfen Fahrgäste wie es bisher erlaubt war, nicht mehr umsteigen. Beim Umstieg sind Fahrgäste nun dazu verpflichtet das Langstreckenticket von 2,80 Euro zu nutzen.

Bei der Tarifanpassung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zum 1. Januar 2017 war die Möglichkeit des Umsteigens auf der Kurzstrecke entfallen. Diese Änderung soll in der darüber entscheidenden überregional zusammen gesetzten Verbandsversammlung eine breite Mehrheit gefunden haben. Begründung: Von gut 275 Millionen Fahrten bei der KVB pro Jahr, sei nur ein vergleichsweise geringer Fahrgastanteil von der Neuregelung betroffen. Die neuen Konditionen gelten für das gesamte Gebiet des VRS.

Kölner SPD: Umsteigen auf der Kurzstrecke muss in Köln erlaubt bleiben

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln wolle sich dafür einsetzen, dass die Änderung der Kurzstreckenregelung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg für Köln wieder rückgängig gemacht werde. „Für Köln soll auch weiterhin Umsteigen erlaubt sein. Deshalb werden wir im Kölner Verkehrsausschuss eine Initiative starten, die bisher gültige Umsteigemöglichkeit zu erhalten, und hoffen hierfür alle vertretenen Parteien gewinnen zu können.

Gleichwohl zeigt sich bereits jetzt, dass diesem Personenkreis die Möglichkeit des Umstiegs sehr wichtig ist und er im Einzelfall einen enormen Preisanstieg für eine unverändert weite Strecke zu verkraften hat. Dies war zum Zeitpunkt dieser einstimmig in der Verbandsversammlung gefällten Entscheidung leider weder uns noch den anderen Beteiligten bewusst“, sagt Susana dos Santos Herrmann, verkehrspolitische Sprecherin der Kölner SPD-Fraktion.

Der VRS habe in den letzten knapp 30 Jahren wesentlich zur Verbesserung des ÖPNV beigetragen, so die Sozialdemokraten. Vor allem das einheitliche Tarifsystem trage zu jährlich steigenden Fahrgastzahlen und weniger Autoverkehr in Köln bei. Dies liege auch den einheitlichen Nutzungsbedingungen, so die SPD Köln. „Allerdings dürfen wir nicht verkennen, dass die Gegebenheiten in den ländlichen Regionen anders sind als in der Stadt. Darum ist es in diesem Fall angebracht, eine gesonderte Lösung zu finden. Wir werden die von der KVB zugesagte dreimonatige Übergangszeit, in der bei Fahrkartenkontrollen keine Strafzahlungen verlangt werden, nutzen, um uns für eine Wiedereinführung der bisherigen Regelung in Köln stark zu machen“, so dos Santos Herrmann abschließend.

Kölner Grünen: Umstieg innerhalb der 4-Haltstellen-Kurzstrecke fahrgastunfreundlich

Was in ländlichen Regionen, die nicht so engmaschig erschlossen sind, mache die Tarifumstellung durchaus Sinn, so die Grünen im Rat der Stadt Köln. Für die Kölner Fahrgäste sei es eindeutig eine Verschlechterung. Der ÖPNV muss attraktiver und nicht einfach nur teurer werden, sagen die Grünen.

„In Köln führt dies dazu, dass zum Beispiel Fahrten von der Florastraße zum Hauptbahnhof nicht mehr als Kurzstrecke gefahren werden können. Denn ohne einen Umstieg am Ebertplatz gelangt man nicht zum Dom/Hauptbahnhof.

Wir werden bei den anderen Kommunen im VRS abfragen, ob die Neuregelung auch dort zu ähnlichen Nachteilen führt. Ansonsten werden wir Kölner Grüne in einer der nächsten Verbandsversammlungen initiieren, dass diese für Köln nachteilige Regelung aufgehoben wird. Die KVB hat uns inzwischen zugesichert, dass die Neuregelung für eine Übergangszeit von drei Monaten nicht angewandt wird.“, kritisiert Lino Hammer, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion

Autor: Irem Barlin