Köln | Auch wenn am Elften im Elften der Kölner Karneval beginnt und der Sessions-Start gefeiert wird, gibt es dennoch einige wichtige Regeln, an die sich die Feierwütigen halten sollten. Dabei sollten folgenden Punkte beachtet werden.

Besonders ungern gesehen ist zum Beispiel das Wildpinkeln was mit einer Strafe von bis zu 100 Euro, vom Ordnungsamt oder von der Polizei, verhängt werden kann. Glasflaschen sind in den Glasverbotszonen – Altstadt und Zülpicher Straße – strengstens verboten und müssen abgegeben werden. Diese Missachtung kann mit bis zu 60 Euro bestraft werden. Auch Rucksäcke oder Taschen, die größer als eine DIN A4 Seite sind, müssen draußen bleiben.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bittet die Polizei darum, auf täuschend echte Schusswaffen zu verzichten und waffenlose Kostüme zu tragen. An den öffentlichen Plätzen, an denen große Menschenmassen zusammenkommen, dürfen keine Gegenstände wie Bollerwagen, Stühle, Tische oder Fässchen mitgenommen werden.

Für einzelne Veranstaltungsorte gelten besondere Regeln. So verbietet die „Grosse von 1823“ am Kölner Tanzbrunnen das Konsumieren von hochprozentigem Alkohol. Alle Feierwütigen dürfen mit Bier oder Sekt auf die neue Session anstoßen. Aufgrund der aktuellen Ereignisse werden Horror-Clowns von der Feierei am Tanzbrunnen ausgeschlossen. „Als Horror-Clown zu gehen, ist in etwa so, als würden Sie direkt an die Tür des Streifenwagens klopfen“, warnt ein Kölner Polizeisprecher laut „Express“.

[infobox]Das ist verboten

<UL><LI>Kein Grapschen

</LI><LI>Keine Glasflaschen in Glasverbotszonen

</LI><LI>Keine zu großen Rucksäcke oder Taschen

</LI><LI>Kein Horror-Clown-Kostüm

</LI><LI>Keine großen Gegenstände wie Stühle mitnehmen

</LI><LI>Keinen hochprozentigen Alkohol am Tanzbrunnen

</LI></UL>

[/infobox]

Autor: Julia Süring und Mailin Kube