Köln/Bonn | aktualisiert | Die Polizei Bonn fahndet nach dem 43-jährigen Strafgefangenen Detlef W., der heute Mittag aus der JVA Rheinbach geflohen ist. Die Polizei Bonn hat eine Großfahndung eingeleitet, an der sich auch ein Polizeihubschrauber, Suchhunde und Beamte der Bereitschaftspolizei beteiligen. Der Flüchtige wurde am 30. April in Köln Ehrenfeld aufgegriffen und verhaftet.

W., bei dem es sich laut Bestätigung durch eine Sprecher der Polizei Bonn um den sogenannten „Hahnwald-Mörder“ handeln soll, war 2008 wegen Mordes an der Hahnwalder Millionärin Jutta H. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Nach bisherigen Erkenntnissen arbeitete W. in der Anstaltsschreinerei. Von dort werden laut Polizeiangaben Holzabfälle mit einem Trecker nebst Anhänger zu einem holzverarbeitenden Betrieb gebracht, um verheizt zu werden. Auf dem Anhänger befinden sich jeweils mehrere Gitterboxen. Am heutigen Tag fiel dem Vollzugsbeamten, der den Trecker fährt, beim Erreichen des Hofs des holzverarbeitenden Unternehmens auf, dass eine Box nur zur Hälfte gefüllt war. Zeitgleich wurde in der Schreinerei das Fehlen des Gefangenen bemerkt. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhaltes hat die Polizei Bonn eine Großfahndung eingeleitet, an der sich auch ein Polizeihubschrauber, Suchhunde und Beamte der Bereitschaftspolizei beteiligen. Im Rahmen der Fahndung wurde in einem Container an der Industriestraße in Rheinbach die mutmaßliche Kleidung des Flüchtigen sichergestellt.

Außerdem wurde auf richterlichen Beschluss ein Foto des Gesuchten veröffentlicht.  Die Kriminalpolizei Bonn hat die Ermittlungen vor Ort zum Hergang des Geschehens aufgenommen.

Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben: – 179 cm groß – 86 kg schwer – athletische Figur – blaue Augen – helles Haar – vermutlich Brillenträger – Tätowierung (Drache) am linken Oberarm. Polizei Bonn bittet um Hinweise. Wer den Mann sieht oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, sofort den Polizeinotruf 110 zu wählen. Außerdem appelliert die Polizei an Auto- und Lastwagenfahrer keine Personen als Anhalter mitzunehmen.

Autor: dd, ots
Foto: Symbolfoto