Köln | Dr. Michael Hauck wurde am 30.5.2014 vom Metropolitankapitel des Domes fristlos gekündigt. Der Dombaumeister widerspricht dieser Kündigung. Am 23.4.2015 soll sein Fall vor dem Arbeitsgericht Köln geklärt werden. Jetzt nimmt der Dombaumeister erstmals zu den Vorgängen um seine Kündigung Stellung. Report-K dokumentiert den Wortlaut.

Dokumentation im Wortlaut (kursiv gesetzt)

Stellungnahme an die Medien von Dr. Michael Hauck zur fristlosen Entlassung als Dombaumeister

Köln, den 16.04.2015
Ich habe seit meiner Entlassung bisher, weil der damalige Dompropst, Herr Dr. Norbert Feldhoff, mich um Stillschweigen gebeten hatte, geschwiegen und mich trotz der öffentlichen Diffamierung sehr friedfertig und geduldig gezeigt, da ich immer an eine Lösung geglaubt und auf einen konsensorientierten Dialog gehofft habe. Stattdessen habe ich einem Interview mit Herrn Dr. Feldhoff vom 28.1.2015 entnehmen müssen, dass ich der „falsche Mann“ für das Amt als Dombaumeister gewesen sei. Damit hat der ehemalige Dompropst das auf seinen Wunsch hin gegenseitig vereinbarte Stillschweigen einseitig gebrochen. Wegen der jüngsten Äußerungen des neuen Dompropstes, Prälat Gerd Bachner, in der Kirchenzeitung vom 11.3.2015, in der Kölner Rundschau vom 10.4.2015 und im Kölner Stadt-Anzeiger vom 13.04.2015 möchte ich hiermit erstmals öffentlich meine Sicht auf die Geschehnisse mitteilen:

Ich weise entschieden zurück, dass – wie in den Medien seit Anfang Juni 2014 verbreitet – ein angeblich schlechter Führungsstil und ein Zerwürfnis mit nahezu der gesamten Mitarbeiterschaft der Dombauhütte zu meiner fristlosen Kündigung geführt haben. Diese Behauptungen sind irreführend  und Teil einer Diffamierungskampagne mit dem Ziel, meinen bisher unzweifelhaften Ruf in der Öffentlichkeit nachhaltig zu schädigen. Damit soll nur von den tatsächlichen Gründen abgelenkt werden. Der angeblich schlechte Führungsstil steht auch keineswegs im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen meinem Arbeitgeber und mir. Der neue Dompropst macht es sich daher aus meiner Sicht zu einfach, wenn er die sehr persönliche Position des früheren Propstes unreflektiert übernimmt und sich dabei lediglich auf einmal gefasste Beschlüsse des Kapitels beruft.
 
Tatsache ist: Meine Kündigung als Dombaumeister wurde nachweislich von langer Hand vorbereitet und traf mich völlig überraschend und unvorbereitet nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub. Alles für diesen aus meiner Sicht höchst willkürlichen Akt war offenbar vorbereitet und bereits beschlossen. Der frühere Dompropst Dr. Norbert Feldhoff teilte mir am Abend des 21.5.2014 ohne ersichtlichen Grund mit, dass ich umgehend die Schlüssel für die Diensträume abgeben, mich krank melden und nicht erreichbar sein solle. Auf meine wiederholten Nachfragen, worum es eigentlich ginge, erhielt ich außer einem vagen Hinweis auf eine Mitarbeiterversammlung vom 26.3.2014 keine konkrete Antwort. In der am 23.5.2015 erfolgten ‚Anhörung‘ erläuterte ich meine Haltung zu drei vorbereiteten Fragen. Ein wirklich klärendes, ergebnisoffenes Gespräch fand nicht statt.

Kurz nach der unvermittelten Entfernung aus dem Dienst hat man mir mit einer fadenscheinigen Begründung ein dienstliches Kontaktverbot zu meinen Mitarbeitern auferlegt. Gleiches hat Herr Dr. Feldhoff in einer Mitarbeiterversammlung Anfang Juni 2014 von meinen Mitarbeitern gefordert. Mehr noch, er hat allen Mitarbeitern nachweislich abverlangt – verpackt in einen ‚freundschaftlichen Rat’ – auch den privaten Kontakt zu mir zu unterlassen.

Am 30.5.2014 erhielt ich schriftlich die fristlose Kündigung ohne die Nennung konkreter Gründe. Es gab zuvor auch keine Abmahnung. Meine mehrmaligen Bitten um ein klärendes Gespräch wurden allesamt schlicht ignoriert und blieben unbeantwortet. Übrigens auch nachdem der Nachfolger von Dr. Feldhoff, Prälat Gerd Bachner, am 3.3.2015 in sein neues Amt als Dompropst gewählt worden war. Die nicht vorhandene Dialogbereitschaft kann ich mir nur damit erklären, dass man sich mit den tatsächlichen Gründen für die Kündigung nicht auseinandersetzen möchte.

Es gab in der Tat intern eine Diskussion über die Frage, wie die Leistungen, die von den Mitarbeitern der Dombauhütte erbracht werden, zeitlich erfasst und auch dokumentiert werden sollten. Hier habe ich bei meinem Amtsantritt bei der Dokumentation, wie die finanziellen Mittel und personellen Ressourcen verwandt wurden, eine völlig unzureichend geregelte Situation vorgefunden. Gerade bei der Bewirtschaftung des jährlichen Etats der Dombauhütte, der sich u. a. aus vielen Spenden und zweckgebundenen Zuwendungen zusammensetzt, sind eine ordnungsgemäße Betriebsführung und der transparente Nachweis der Mittelverwendung von großer Bedeutung. Dazu zählt selbstverständlich auch eine Zeiterfassung für die erbrachten Leistungen, zumal die Dombauhütte auch Nebenleistungen erbringt, die dann verrechnet werden müssen. Wie in jedem anderen Betrieb sind die Dokumentation und die Zeiterfassung unverzichtbar, u. a. auch, aber bei weitem nicht nur um die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu rechtfertigen und nachzuweisen. Dies ist im Zusammenhang mit den Erhaltungsarbeiten am Kölner Dom unter anderem auch deshalb unabdingbar, weil man als Bauverantwortlicher unter Umständen auch nachweisen muss, dass Mittel und Ressourcen entsprechend der baulichen Prioritäten rechtzeitig eingesetzt wurden, etwa wenn es um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im und um das Bauwerk geht (Zur Erinnerung: In den Jahren 2013 und 2014 gab es zum Beispiel eine ungewöhnliche aber erklärbare Häufung gefährlicher Steinabstürze im Bereich des Südturms und der Werkstätten der Dombauhütte). Im Falle der Nichtbeachtung dessen würde man etwa im Fall von Personenschäden für erwiesene Nachlässigkeiten persönlich zur Verantwortung gezogen.

Doch die Zeiterfassung und die Dokumentation der Arbeitszeiten waren offenbar nicht gewollt und zeigten sich in der laufenden Auseinandersetzung als die wichtigsten Vorhaltungen gegen mich. Anstatt jedoch mit mir darüber zu sprechen oder mich gegebenenfalls abzumahnen, wodurch die Berechtigung meiner Anweisungen an die Mitarbeiter in aller Sachlichkeit sogar gerichtlich hätten geklärt werden können, wurde ohne Weiteres meine Kündigung beschlossen und vehement betrieben.

Diese Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist vollkommen unverhältnismäßig. Sie hat nicht nur für mich, sondern auch für meine Familie drastische Folgen. Sie ist existenzbedrohend. Seit dem 1.1.2015 erhalte ich keinerlei Gehaltszahlung. Durch die am Beamtenrecht orientierte Ausstattung meiner unkündbaren Stellung als Dombaumeister habe ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass ich weder eine Stelle in Aussicht habe, wie dies als Gerücht möglicherweise gezielt in Umlauf gesetzt wurde, um die Gemüter zu beruhigen, noch gibt es Verhandlungen mit dem Metropolitankapitel mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung.  
 
Trotzdem, wegen meiner Verbundenheit zur Dombauhütte, habe ich auch nach meiner Kündigung auf schriftliche Veranlassung durch den damaligen Dompropst, Herrn Dr. Feldhoff, intensiv an einem mittlerweile genehmigten Antrag für die Zuteilung von  EU-Forschungsmitteln für den Dom gearbeitet und ebenfalls mit seinem Einverständnis eine offizielle Reise mit dem emeritierten Erzbischof, Kardinal Meisner, nach Prag durchgeführt, um dort als Kölner Dombaumeister einen Vortrag zu halten.   

Die Arbeit am Kölner Dom sehe ich nach wie vor als eine wunderbare Herausforderung, und ich bin jederzeit bereit, meinen Dienst für den Kölner Dom wieder anzutreten. Die große Mehrheit der Belegschaft der Dombauhütte weiß ich dabei hinter mir.

Vier Mitarbeiter aus der Führungsebene der Dombauhütte haben während meines Urlaubs in offenbar abgestimmter Form vor dem früheren Propst angeblich Vorwürfe gegen mich erhoben,  wohlgemerkt ohne Korrektiv, denn da war niemand, der deren Aussagen den wahren Begebenheiten entsprechend relativiert hätte. Bezeichnenderweise hatte ich während meiner Dienstzeit gerade mit diesen  Mitarbeitern einige Auseinandersetzungen bezüglich der geleisteten Arbeit. Dabei ging es u.a. um eine bessere Integration des Dombauarchivs in die Organisation insgesamt und andere Fragen, wie sie bei jeder Neuausrichtung einer Organisation und bei entsprechenden Zieldefinitionen anstehen und völlig normal sind. 

Einer dieser Mitarbeiter hat nach der gescheiterten Güteverhandlung vor Gericht einen, vermutlich vom gegnerischen Anwalt entwickelten Fragebogen zu meinen angeblichen Äußerungen und meinem angeblichen Verhalten über Monate hinweg in Einzelgesprächen selektiv ausfüllen lassen, um so nachträglich „Argumente“ gegen mich zu sammeln. In den Fragestellungen waren die Antworten zum Teil schon impliziert. Nachweislich wurde jeder, der bei dieser Aktion nicht mitmachen wollte, zum Stillschweigen über den Vorgang angehalten. Doch die allermeisten Mitarbeiter wurden erst gar nicht gefragt. Meines Wissens haben von den ca.100 Mitarbeitern der Dombauhütte noch nicht einmal ein Viertel den Fragebogen überhaupt beantwortet. 

Am 23.4.2015 soll die Sache vor dem Arbeitsgericht in Köln in erster Instanz öffentlich verhandelt werden. Ich sehe dem zuversichtlich entgegen, denn ich habe nichts zu verbergen und stets im Interesse der Dombauhütte gehandelt.

Dr. Michael Hauck
Dombaumeister an der Hohen Domkirche zu Köln 

Autor: Andi Goral