Köln | Die 2014 erfolgte fristlose Kündigung von Dombaumeister Michael Hauck (54) ist unzulässig. Das geht aus einem heute gefällten Urteil des Arbeitsgerichts Köln hervor. Haucks Kündigung seitens des Domkapitels ist dadurch aufgehoben.

Hauck erhält laut Urteil seine Gehaltszahlungen von monatlich rund 7.000 Euro vom Jahresbeginn bis April zuzüglich Zinsen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, hat Hauck allerdings keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das Urteil, gegen das noch Revision beantragt werden kann, ist einen Monat nach Zugang des Urteils rechtskräftig. Mit Eintritt der Rechtskräftigkeit wäre Hauck damit wieder Kölner Dombaumeister.

Während der Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass sich das Gericht zu Gunsten von Hauck aussprechen würde. Die vorsitzende Richterin Andrea Wilmers hatte festgestellt, dass das Gericht die fristlose Kündigung Haucks aus seiner beamtenähnlichen Anstellung als Dombaumeister als nicht ausreichend begründet sehe. Diese setze eine Straftat etwa wie Diebstahl voraus. In der laut Richterin 117 Seiten umfassenden Begründung zur Entlassung Haucks seitens des Domkapitels werde ein solches Fehlverhalten jedoch nicht erwähnt. 

Zu den genauen Umständen, die zur fristlosen Kündigung Haucks führten, machte keine der Parteien vor Gericht weitere Angaben. Richterin Wilmers kommentierte den Kündigungsgrund mit dem Satz, Hauck habe keine silbernen Löffel gestohlen. 

Weiter Bezüge erhalten

Sein Mandant habe aufgrund der fristlosen Kündigung und aufgrund der besonderen Art des Vertrags keinen Anspruch auf finanzielle oder soziale Unterstützung, so Haucks Anwalt Matthias Kappus. Das Domkapitel habe Hauck daher für weitere sieben Monate bis zum Jahresende 2014 seine Bezüge weiterbezahlt.

Dies wertete die Richterin in der Verhandlung als formalen Fehler, da dies einer Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine Kündigung mit Auslauffrist gleichkäme. Eine solche Option sei aber laut Arbeitsvertrag nicht vorgesehen gewesen. Dadurch sei die komplette Kündigung in Frage gestellt. 

Hauck: „Ich strecke meine Hand aus“

Nach Urteilsverkündung sagte Hauck, jetzt müsse man sich gemeinsam an einen Tisch setzen und diskutieren. Er sei gesprächsbereit. „Ich strecke die Hand aus und nehme es so, wie es gekommen ist. Das was bisher geschehen ist, ist mit dem heutigen Tag Schnee von gestern. Ich will weiterhin Dombaumeister des Kölner Doms bleiben.“, so Hauck direkt nach dem Urteilsspruch. Nun warte er auf die Reaktion der anderen Seite. 

Zu den Umständen rund um seine damalige Kündigung sagt er: „Ich war vier Wochen im Urlaub. Und dann kommt etwas, was mich innerhalb von drei Tag wie ein Schlag von hinten trifft.“ Die fristlose Kündigung habe ihn völlig unvermittelt getroffen. Streit käme auch einmal in den besten Familien vor, so Hauck und weiter:  „Es kann ja einmal ein Problem geben. Dann muss darüber reden. Dann kann man von einer Seite nicht die Pistole ziehen und abdrücken. Man muss sich zusammensetzen und darüber reden. Und das ist das, was ich mir jetzt wünsche.“, so Hauck.

Ein der Verhandlung vorangegangenes Schlichtungsgespräch war ohne Ergebnis geblieben. Vor Urteilsverkündung hatte Kappus geäußert, man sei grundsätzlich weiterhin zu Gesprächen mit dem Domkapitel bereit, um zu einer Einigung zu kommen. 

Bereits ebenfalls vor der Urteilsverkündung hatten Hauck und sein Anwalt signalisiert, dass Hauck grundsätzlich zur sofortigen Wiederaufnahme seiner Tätigkeit als Dombaumeister bereit wäre.

Autor: Daniel Deininger
Foto: Michael Hauck nach der Urteilsverkündung