Köln | Die Stadt Köln kann die Elternbeiträge noch nicht wie geplant zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen sind, so eine Mitteilung der Stadt. Zudem muss zunächst der vom Rat verabschiedete Kölner Haushalt 2015 von der Bezirksregierung Köln genehmigt sein.

Für die Rückerstattung bräuchten die Eltern keine gesonderten Anträge stellen, sondern diese werden automatisch von der städtischen Verwaltung erfolgen.

Autor: ag