Köln | Roland Schüler, stellvertretender Bezirksbürgermeister in Lindenthal und Augenzeuge hat heute einen Offenen Brief an das Oberverwaltungsgericht Münster zu dessen Urteil zur „HoGeSa“-Kundgebung geschrieben. Er übt Kritik an der Entscheidung. Report-K veröffentlicht den Offenen Brief im Wortlaut (kursiv gesetzt).

[infobox]Offener Brief

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist  Verpflichtung aller stattlichen Gewalt“ Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes  

Sehr geehrter Präsident des Oberverwaltungsgerichts Münster,
sehr geehrte Richterinnen und Richter,

wir als ehrenamtlich engagierte Menschen, die am Samstag an den Wahlständen am Markt in Köln-Braunsfeld standen, sind entsetzt über Ihr Urteil. Wir engagieren uns für das demokratische Grundrecht der Wahlen, sind Teil der gelebten Demokratie und nun wird unsere Würde nicht geachtet.

Das Grundgesetz schützt die Würde – und damit auch die Unverletzbarkeit jeder Person. Dies ist höher zu gewichten in der juristischen Abwägung als die auch vom Grundgesetz geschützte Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.

Die Gewalt und der Hass, die im Oktober 2014 auf der sogenannten „Hogesa“-Demonstration in Köln stattfanden, sollen nun wiederholt werden. Bewusst ist der Jahrestag gewählt, bewusst der gleiche Anmelder und der gleiche Kreis der Adressaten.

Dieser Gruppe eine Woche nach dem Attentat wieder einen Raum in Köln zu geben, stärkt die Gewalt. Und schützt nicht die Menschen, die momentan von Hass, Gewalt und Mord bedroht sind. Die Würde dieser Menschen zu schützen ist die Aufgabe aller staatlicher Gewalt – auch die des Oberverwaltungsgerichts Münster

Mit freundlichen Grüßen
Roland Schüler
Für die Verletzten und Zeugen vom Braunsfelder Markt

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Autor: ag