Köln | Die Stadt Köln hat die Bürger aus dem Umfeld des Kalkberges zu einer Informationsveranstaltung über den Stand der Dinge beim Bau der Rettungshubschrauberstation in das Johann Gottfried Herder Gymnasium geladen. Stadtdirektor Guido Kahlen, der Leiter der Kölner Feuerwehr Johannes Feyrer, Wolfgang Beer Bausachverständiger des Instituts Grün und Werner Langen von der Anwaltskanzlei Kapellmann und Partner anworteten auf Fragen der Bürger. Am Ende des Abends war eines klar: Stadtdirektor Guido Kahlen und Feuerwehrchef Feyrer wollen an der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg festhalten und es gibt keinen Plan B. Die Bürger haben das Vertrauen verloren, zeitweise pfiffen sie die Redner auf dem Podium aus. report-K fragte die Bezirksregierung Düsseldorf zur luftrechtlichen Genehmigung.

Bei der Einladung zur Infoveranstaltung hatte es die Stadt Köln versäumt alle Bürger einzuladen, dafür entschuldigten sich die Verantwortlichen der Stadt. Eines wurde sehr schnell klar, die ehemalige Deponie muss nach den Eingriffen durch die Bauarbeiten an der Helikopterstation saniert werden. Dies ist unabhängig davon, ob dort jemals Hubschrauber landen oder starten werden. Nicht beantworten wollten die Verantwortlichen, ob diese Sanierung erst durch die laufenden Bauarbeiten nötig wird. Denn die Stadt Köln will die ehemaligen Gutachter in Regress nehmen und taktiert daher derzeit juristisch sehr sensibel. Stadtdirektor Kahlen und Feuerwehrchef Feyrer wollen am Kalkberg festhalten und glauben an eine Sanierung, vor allem nachdem der Abtrag der Kuppe dazu geführt haben soll, dass sich die Bewegungen und Setzungen am Berg und derzeit eingemotteten Hangar beruhigt hätten. Die Bürger fragten nach einem Plan B für die Kölner Rettungshubschrauber, wenn der Kalkberg doch nicht zu halten sei und nicht zur Verfügung stünde. Und ob die Stadt aktuell schon Alternativen in Planung habe oder prüfe.


Stadtdirektor Guido Kahlen und der Chef der Kölner Feuerwehr Johannes Feyrer

Stadtdirektor Kahlen führte dazu immer wieder aus, dass die luftrechtliche Genehmigung von hoher Bedeutung sei, eine bindende Wirkung habe und die Bezirksregierung Düsseldorf keine Prüfung durchführen werde, so lange Köln eine bestehende luftrechtliche Genehmigung am Kalkberg habe. Dazu hat report-K bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Anfrage gestellt. Die Fragen und Antworten dokumentieren wir hier:

[infobox]Fragen an die Bezirksregierung Düsseldorf zur luftrechtlichen Genehmigung für den Kalkberg und Alternativstandorte

report-K: Stimmt es, dass die Bezirksregierung Düsseldorf als entscheidende Behörde erst dann Alternativstandorte prüfen würde, wenn die luftrechtliche Genehmigung für den Kalkberg versagt würde, bzw. nicht realisiert werden kann?

Bezirksregierung Düsseldorf: Nein. Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft grundsätzlich alle Anträge auf Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung. Erst nach Eingang eines Antrages wird u. a. im Rahmen der behördlichen Alternativen- und Bedarfsprüfung geprüft, ob es im Umfeld des beantragten Flugplatzes bereits andere genehmigte Flugplätze gibt, über die der prognostizierte Flugverkehr ggfs. abgewickelt werden könnte.

Grundsätzlich ist es zunächst Aufgabe des Antragstellers im Vorfeld eines konkreten Antrages, verschiedene Alternativstandorte zu ermitteln und eine entsprechende Bewertungsmatrix für die Standorte zu erarbeiten. An der Suche nach verschiedenen alternativen Standorten durch den Antragsteller, der im Rahmen der Vorprüfung in der Regel von Eignungsgutachtern begleitet wird, nehme ich (die Bezirksregierung Düsseldorf) grundsätzlich auf Grund meiner Neutralitätspflicht nicht teil. Die behördliche Alternativenprüfung findet grundsätzlich erst nach Beantragung eines konkret geplanten Vorhabens oder im Vorfeld im Rahmen einer Antragsberatung statt.

Im abgeschlossenen Genehmigungsverfahren für den Hubschrauberlandeplatz am Kalkberg hat eine behördliche Alternativenprüfung auf Basis der Vorschläge der Vorhabensträgerin und zusätzlicher eigener Ermittlungen stattgefunden. Die luftrechtliche Genehmigung für den Kalkberg ist bestandskräftig und es gibt derzeit keine Gründe für die Bezirksregierung Düsseldorf, die luftrechtliche Genehmigung zu widerrufen. Die Betriebsaufnahme am Kalkberg wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf erst dann erteilt, wenn die Genehmigungsinhaberin die Baufertigstellung gemeldet hat und eine Abnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf positiv abgeschlossen wurde. Aktuell wurde die Baufertigstellung des HSLP am Kalkberg noch nicht angezeigt, so dass derzeit am Kalkberg Flugbetrieb nicht zulässig ist.

report-K: Mit welcher Begründung würden Sie eine solche Vorprüfung von Alternativen ablehnen?

Bezirksregierung Düsseldorf: Eine Prüfung von konkreten Vorhaben, die u. a. auch aus mehreren alternativen Standorten bestehen kann, wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf nicht abgelehnt. Hierzu müssen jedoch prüfungsfähige Antragsunterlagen vorgelegt werden.

report-K: Nach den umfangreichen Arbeiten am Kalkberg ist die dort einmal erteilte Genehmigung noch rechtskräftig?

Bezirksregierung Düsseldorf: Ja. Es liegen derzeit keine Gründe vor, die einen Widerruf der erteilten und bestandkräftigen luftrechtlichen Genehmigung rechtfertigen würden.

report-K: Muss nach den Bauarbeiten diese Genehmigung erneut geprüft werden und welche Voraussetzungen gelten dann?

Bezirksregierung Düsseldorf: Nein. Die Genehmigungsinhaberin hat sich an die Nebenbestimmungen und Auflagen der erteilten luftrechtlichen Genehmigung zu halten. Die Einhaltung der in der luftrechtlichen Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen und Auflagen wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Abnahmeprüfung zur Betriebsaufnahme kontrolliert. Trotz der vorliegenden luftrechtlichen Genehmigung ist die Aufnahme des Flugbetriebes auf Grund der bis dato noch nicht durchgeführten luftrechtlichen Abnahmeprüfung nicht zulässig. Die Zuständigkeit hinsichtlich der Baugenehmigung und der abschließenden Bauabnahme für die Hoch- und Tiefbauten am Hubschrauberlandeplatz auf dem Kalkberg liegt bei der Stadt Köln.

report-K: Wenn etwa da Niveau, also die Höhen der Deponie verändert wurden, hätte dies eine Einfluss auf die luftrechtliche Genehmigung?

Bezirksregierung Düsseldorf: Sollten in gesonderten Baugenehmigungsverfahren Probleme auftauchen, die z. B. dazu führen könnten, dass Baugenehmigungen für die Hoch- und Tiefbauten am Kalkberg widerrufen oder geändert werden müssten, dann könnte dies gegebenenfalls auch Einfluss auf die luftrechtliche Genehmigung haben. Hierzu ist jedoch zwingend der konkrete Einzelfall zu prüfen.

report-K: Muss die Stadt Köln nach den planerischen und tatsächlichen Veränderungen auf dem Kalkerg die luftrechtliche Genehmigung neu einholen, bzw. neue Gutachten vorlegen und welche wären das?

Bezirksregierung Düsseldorf: Bis dato hat die Stadt Köln der Bezirksregierung Düsseldorf noch keine luftrechtlich genehmigungsrelevanten Veränderungen am Kalkberg mitgeteilt. Ob die im Raume stehenden Veränderungen zu einem Änderungsverfahren an der rechtskräftig bestehenden luftrechtlichen Genehmigung führen, kann erst nach Prüfung des Einzelfalls beurteilt werden, wozu derzeit noch keine Veranlassung besteht. Es gilt bis auf Weiteres die erteilte und bestandkräftige luftrechtliche Genehmigung für den Hubschrauberlandplatz Kalkberg mit den verfügten Nebenbestimmungen und Auflagen.

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Die Antworten der Bezirksregierung Düsseldorf sind eindeutig. Sie würde Alternativstandorte und deren luftrechtliche Genehmigung prüfen, wenn die Stadt Köln entsprechende Eingaben machen würde. Deutlich wird auch, dass die Stadt Köln alle Auflagen und Nebenbestimmungen der bestehenden luftrechtlichen Genehmigung einzuhalten hat. Ob es hier durch den Bau oder das Abtragen der Kuppe zu Veränderungen kam, beantwortete die Stadt bisher nicht. Auch hier gibt es das Risiko, sollten diese nicht eingehalten sein, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Abnahmeprüfung Einwände äußern könnte. Vor der von Stadtdirektor Guido Kahlen geschilderten Situation, dass die Rettungshubschrauber Ende 2016 einen neuen Landeplatz benötigten, ist die Verweigerung der Stadt nach Alternativen zu suchen, oder zumindest deren Prüfung anzustoßen eine offene Frage.

Autor: Andi Goral
Foto: Der Kalkberg war auch Thema im Rosenmontagszug