Köln | aktualisiert | Das Verwaltungsgericht Köln hat heute per Eilbeschluss das teilweise Verbot einer Demonstration linker und kurdischer Gruppen, das „Bündnisses gegen die Innenministerkonferenz in Köln“, aufgehoben und damit einen Demonstrationszug durch Teile der Kölner Innenstadt zugelassen (Aktenzeichen: 20 L 2440/14). Die Kölner Polizei hat keinen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, damit wird der Demonstrationszug heute so laufen, wie auf der Karte dargestellt.

Die Demonstration beginnt gegen 13:00 Uhr auf den Kölner Ringen und soll gegen 18:00 Uhr am Ebertplatz beendet sein.

Die Versammlung war bereits am 13. Oktober 2014 vom Veranstalter angemeldet und zunächst durch das Polizeipräsidium Köln bestätigt worden. Aufgrund von nachträglich aufgetretenen Bedenken kam es zu mehreren Kooperationsgesprächen. Dadurch war es laut Inititiatoren der Demonstration Ende November zur einvernehmlichen Festlegung von Kundgebungsorten und geändertem Zugweg gekommen, was das Gericht heute ebenfalls bestätigte.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, „dass ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen für ein teilweises Versammlungsverbot keine ausreichenden Fakten für eine von der Polizei nicht zu beherrschende Gefährdung von Rechtsgütern Dritter dargelegt worden seien.“ Der vorweihnachtliche Besucherverkehr sowie die Anreise von Fußballfans zur Spielebegegnung 1. FC Köln gegen FC Augsburg seien bereits in den umfänglichen Kooperationsgesprächen berücksichtigt worden, stellte das Gericht fest.

Die Polizei hatte aufgrund von Sicherheitsbedenken dem Anmelder unter anderem die Auflage erteilt, lediglich eine Standkundgebung auf dem Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolfplatz durchzuführen. Gegen diese Auflagen hat der Veranstalter das Verwaltungsgericht Köln angerufen.

Laut Beschluss vom heutigen Tag sieht das Gericht keine ausreichenden Fakten für eine von der Polizei nicht beherrschbare Gefährdung von Rechtsgütern Dritter. Der Polizei liegen keine weiteren Fakten für Auflagen oder eine Verbotsverfügung vor, die nicht bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegt worden sind. Infolgedessen wird die Polizei ihrerseits keine Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegen.

Die Polizei hatte sich vorab auf verschiedene denkbare Einsatzszenarien vorbereitet und wird mit starken Kräften im Einsatz sein, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. An alle Versammlungsteilnehmer wird weiterhin appelliert, friedlich und gewaltfrei zu demonstrieren.
 

Autor: dd, ots
Foto: Wird jetzt doch wie zuvor vereinbart stattfinden: Der Demonstrationszug durch die Kölner Innenstadt am Samstagnachmittag.