Köln | Der Zwischenbericht zur im Mai von der Bezirksregierung angeordneten Überprüfung des Sicherheitsmanagement-Systems der Shell Rheinland Raffinerie liegt jetzt vor. Dabei kommt das Gutachterteam zu dem Ergebnis, dass der Sicherheitsbericht den Anforderungen der Störfallverordnung entspricht. Es seien keine grundsätzlichen Mängel festgestellt worden, so die Bezirksregierung.

Gegenstand der Überprüfung sei die Frage gewesen, so die Bezirksregierung, ob das Sicherheitsmanagementsystem von Shell die rechtlichen Anforderungen erfülle. Gegenstand der Prüfung seien vor allem die Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems und die Untersuchungsberichte zu den Ereignissen gewesen.

Jetzt startet die zweite Phase der Untersuchung. Schwerpunkt hier ist die Umsetzung der dokumentierten Vorgaben des Managementsystems in die Praxis. Hierfür bilden die Erkenntnisse der ersten Untersuchungs-Phase die Grundlage. So haben die Gutachter weitere Schwerpunkte festgelegt und Anlagen für die intensive Überprüfung ausgewählt. Dieser zweite Teil der Untersuchung des Sicherheitsmanagements soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

Mit der Untersuchung wurde eine Gruppe von Gutachtern unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jochum, dem langjährigen Vorsitzenden und derzeitigem stellvertretenden Vorsitzender der Kommission für Anlagensicherheit, beauftragt. Er wird unterstützt durch ein Team der DNV GL, das vor allem die technischen Aspekte überprüft, und ein Team des Öko-Instituts, das sich mit dem Sicherheitsmanagement und der Sicherheitskultur beschäftigt.

Die Bezirksregierung Köln hatte die Überprüfung des Sicherheitsmanagement-Systems der Rheinland Raffinerie der Shell im Mai angeordnet, nachdem es in der Raffinerie zu einer Häufung von Ereignissen, zuletzt brannte ein Toluol-Tank im Januar, gekommen war. Ein „Sicherheits-Management-System“ wird von der sogenannten Störfallverordnung gefordert, die sich an Betreiber von technischen Anlagen richtet, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Autor: dd