Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag des Zirkus Busch abgelehnt. Dieser wollte der Stadt Köln untersagen lassen, dem Zirkus Roncalli eine Sondernutzungserlaubnis für den Neumarkt im Jahr 2014 zuzusagen, bevor der Antrag des Zirkus Busch erneut geprüft wurde.

Laut Verwaltungsgericht Köln habe Zirkus Busch die gemäß den Vergaberegeln der Stadt Köln erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt. Die Stadt habe bereits frühzeitig auf die im Internet veröffentlichten Vergaberegeln hingewiesen. Diese Unterlagen hätten bis zum 13.09.2013 vorgelegt werden müssen, und der Zirkus Busch habe diese Voraussetzungen, anders als der Zirkus Roncalli nicht erfüllt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Autor: Nelli Morkel