Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 15. August 2014 die Stadt Köln dazu verpflichtet, über die Besetzung des Dienstpostens der Leitung des Personal- und Organisationsamtes neu zu entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts ist die von der Stadt getroffene Auswahlentscheidung, die zugunsten der ausgewählten Bewerberin erging, fehlerhaft.

Damit ist dem Antrag eines im bisherigen Auswahlverfahren unterlegenen Mitbewerbers stattgegeben worden. Bis zur neuen Entscheidung darf die Stadt die Amtsleiterstelle nicht durch die ausgewählte Bewerberin besetzen, so das Gericht.

Die Auswahlentscheidung der Stadt berücksichtige nicht hinreichend, dass die für den unterlegenen Antragsteller erstellte Anlassbeurteilung höher zu gewichten sei, weil dieser im Vergleich zu der ausgewählten Bewerberin in einem höheren statusrechtlichen Amt beurteilt wurde, so das Verwaltungsgericht in seiner Begründung. Der sich aus einem Vergleich der Anlassbeurteilungen ergebende Leistungsvorsprung des Antragstellers könne nicht durch die Bewertung eines mit den Bewerbern geführten Auswahlgespräches ausgeglichen werden. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.

Autor: dd