Köln | Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Radwege dann benutzt werden müssen, wenn sie mit dem blauen Radwegschild gekennzeichnet sind. In diesem Fall ist es Radfahrern nicht gestattet die Straße zu nutzen. Ist das blaue Radwege-Schild abgenommen und es gibt neben der Straße einen Radweg, dann handelt es sich um einen so genannten anderen Radweg, wo der Radfahrer die Wahlfreiheit hat.

Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln habe die Verwaltung mit einem Beschluss in der Oktobersitzung gebeten, „zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage diese angeordnet werden muss“. Dieser Beschluss bedeute jetzt aber nicht, dass es in Köln keine Radwegenutzungspflicht mehr gebe. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik formuliert es deutlich: Erst wenn das Schild entfernt ist, dürfen Radfahrer auch auf die Fahrbahn wechseln.

Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei entschieden wann ein Radweg aufgehoben werde, stellt die Stadt fest. Dies läge auch daran, dass etwa bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht für einen Radweg, noch Anpassungen im Straßenraum erfolgen müssten. Bei Kreuzungen etwa müssten die Geschwindigkeiten auf die Rot und Grünphasen der Verkehrsteilnehmer angepasst werden, da Radler in der Regel langsamer unterwegs seien. Schutzstreifen oder Radfahrstreifen müssen eventuell auf der Fahrbahn aufgetragen werden.

Bei der Stadt verspricht man jetzt die Prüfungen vor Ort gemeinsam mit der Polizei zügig fortzusetzen und die Verfahren forcieren. Allerdings gilt weiterhin die generelle Benutzungspflicht für Radwege überall dort, wo diese durch das Schild Radweg angeordnet ist.

Autor: Andi Goral