Berlin | Der umstrittene Taxi-App-Dienst „Uber“ will in weitere deutsche Großstädte expandieren: Schon im Mai ist der Start in Frankfurt am Main geplant, wenig später sollen Düsseldorf, Köln und Hamburg folgen. Das kündigte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Nord- und Westeuropa-Chef von „Uber“, in der „Welt am Sonntag“ an. In den USA rollt „Uber“ schon seit fünf Jahren den Taximarkt auf.

In rund 50 nordamerikanischen Städten hat die Internet-Firma den etablierten Taxi-Unternehmen das Fürchten gelehrt, berichtet die Zeitung. Mit einem 190 Millionen Euro schweren Investment von Google Venture Partners will der Konzern aus San Francisco nun die europäische Taxi-Industrie umkrempeln. Taxiunternehmen in mehrere europäischen Ländern haben schon Klagen gegen „Uber“ eingereicht.

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So funktioniert „Uber“

Fahrgäste können sich eine „Uber“-Limousine via Smartphone bestellen. Die App gibt es im iTunes Store und bei google play. Den „Uber“-Service gibt es in Berlin schon länger. Neu integriert hat „Uber“ jetzt seinen Service „Uber Pop“ über den private Fahrer vermittelt werden können.
Voraussetzung ist, dass der Fahrgast über ein internetfähiges Smartphone verfügt. Braucht er einen Wagen mit Chauffeur teilt er dies „Uber“ über die App mit, ohne dass er seinen genauen Standort kennt. Seine GPS Daten matcht „Uber“ mit dem nächstmöglichen Fahrer. Der Fahrgast kann dann auf seinem Smartphone verfolgen, wie sich dieser ihm nähert. Kommt der Fahrer an meldet dies eine SMS mit den detaillierten Angaben zu Fahrer und Fahrzeug. Über die App erfährt der Fahrgast den Fahrpreis im Vorfeld. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos via Kreditkarte und die Quittung kommt per Mail.

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Verstößt „Uber“ wirklich gegen das Personenbeförderungsgesetz?

Auch in Deutschland glauben viele Experten, der vergangene Woche in Berlin gestartete Service „UberPop“ verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Die App „UberPop“ vermittelt Fahrgäste an Hobby-Chauffeure, die sich im eigenen Wagen etwas dazuverdienen wollen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverbands BZP will deswegen gegen „Uber“ vor Gericht ziehen. In Berlin hat das Landgericht per einstweiliger Verfügung dem US-Limousinenservice Uber untersagt, „im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App „UBER“ taxenähnlichen Verkehr zu betreiben.“ (Aktenzeichen 15 O 43/14) „Uber“ will alle Rechtsmittel ausschöpfen um dagegen vorzugehen. Da der Verfügungskläger, der Berliner Taxiunternehmer angekündigt hat, diese nicht zu vollziehen, gibt es aktuell den „Uber“ Service in Berlin noch.
„Eine Klage wird vorbereitet“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP, der „Welt am Sonntag“. „Wir sind zuversichtlich, dass die Attacke auf das Taxigewerbe abgewehrt wird.“ Den US-Konzern „Uber“ schreckt das nicht.

Wettbewerbskommissarin Kroes will mehr Wettbewerb im europäischen Taximarkt und spricht von einem Kartell

Auch in Brüssel wurde der Dienst erst kürzlich von einem Gericht verboten. Allerdings hat „Uber“ eine prominenten Unterstützerin in der EU, die Kommissarin Neelie Kroes, die für das Wettbewerbsrecht in der EU zuständig ist und sich gegen das Taxikartell stellt. Auf Twitter postete Kroes: „I’m absolutely outraged at decision of a court in Brussels to ban Uber + issue drivers €10,000 fines for each pick-up. Cartel! More coming“. In Brüssel sollen die „Uber“ Fahrer eine Strafe von 10.000 Euro bezahlen, wenn sie dabei erwischt werden und einen Fahrgast aufnehmen. Kroes spricht davon, dass es mit diesen Urteilen nicht darum gehe die Fahrgäste, sondern das Taxi-Kartell zu schützen.
In Berlin gäbe es schon das Unternehmen WunderCar, das nach demselben Prinzip wie „UberPop“ funktioniert, sagte „Uber“-Manager Gore-Coty: „Dass WunderCar nicht belangt wurde von den Behörden beweist, dass die Stadt neue Angebote begrüßt.“ Ohnehin sei die Rechtslage längst nicht so eindeutig wie die Taxilobby behaupte. „Die deutsche Gesetzgebung ist zu einer Zeit geschrieben worden, als das Internet noch nicht erfunden war und es unseren Vermittlungsservice gar nicht hätte geben können“, sagte Gore-Coty. Dementsprechend operiere „Uber“ in einer Grauzone. „Es ist in unserem Interesse und im Interesse der Kunden, dass die Gesetze dahingehend korrigiert werden.“ Die EU habe „Uber“ signalisiert, dass sie mehr Wettbewerb im „verkrusteten Taximarkt begrüßt“, wie Gore-Coty es ausdrückt. Tatsächlich hatte EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes in dieser Woche publikumswirksam auf Twitter gelästert, das belgische „Uber“-Verbot sei empörend.

Autor: dts, Andi Goral
Foto: Screenshot von der aktuellen „Uber“-Website