Köln | Die in den Jahren 2009 bis 2014 erhobene LKW-Maut ist rechtmäßig. Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Köln am heutigen 30. September in Urteilen zu drei Musterverfahren.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der euro-päischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu.

Die konkrete Berechnung der Mautsätze werde durch den europäischen Richtliniengeber nicht vorgeben.  Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar.

Schließlich konnte das Gericht auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen, sodass die Klagenden verpflichtet seien, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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