Karlsruhe |  Das Bundesverfassungsgericht hat die Kündigung eines Chefarztes wegen dessen Wiederheirat für rechtens erklärt. Die Katholische Kirche setzte sich damit in letzter Instanz durch, nachdem das Bundesarbeitsgericht die Kündigung noch für unwirksam erklärt hatte. Die katholische Klinik hatte ihren Chefarzt entlassen, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte.

Staatliche Gerichte dürften sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, „solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht“, heißt es in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Verfassungsgerichts. Für die rund 1,3 Millionen Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in Deutschland gelten andere arbeitsrechtliche Bedingungen als für andere Arbeitnehmer. Kirchenkritiker halten dies angesichts der finanziellen Zuwendungen, die beispielsweise die katholischen Kliniken aus öffentlichen Mitteln erhalten, für skandalös.

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