Köln | Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen erklärt am Karfreitag, dem 29.03.2013 zum sechsten Mal in Folge das Kino des Kölner Filmhaus zur „Religionsfreien Zone“ und zeigt unter dem Motto „Heidenspass statt Höllenqual“ die beiden Filme „Agora – Die Säulen des Himmels“ und „Das weiße Band“ Der IBKA verfolgt mit der Veranstaltung das Ziel, die seiner Meinung nach überholten Bestimmungen des Feiertagsgesetzes in den politischen und öffentlichen und Diskurs zu bringen.

Hintergrund der Aktion ist die Kritik des IBKA am Feiertagsgesetz NRW, welches bestimmte „stille“ Tage schütze, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft. Das sei angesichts der beständig steigenden Zahl an Menschen ohne Konfessionszugehörigkeit nicht mehr zeitgemäß, so die Organisatoren Petra Daheim, Landessprecherin NRW des IBKA und Rainer Ponitka, IBKA-Pressesprecher. Außerdem sieht der IBKA in der aktuellen NRW-Feiertagsgesetzgebung eine religiöse Bevormundung aller Bürgerinnen und Bürger, im Speziellen der der konfessionslosen. Auch ihnen seien am  Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Gläubigen weder akustisch noch räumlich störten.

Dies dokumentiere ein aktueller Fall aus Bochum, so Rainer Ponitka. Dort hatte die zuständige Bezirksregierung Detmold der säkularen Initiative ‚Religionsfrei im Revier‘ untersagt, den Film ‚Das Leben des Brian‘ am Karfreitag aufzuführen.
 
Ebenso sei dem „Bund für Geistesfreiheit“, ebenfalls organisiert im IBKA, in München im Jahr 2007 eine öffentliche Veranstaltung am Karfreitag untersagt worden – dieses Verbot soll noch im Laufe des Jahres vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Der IBKA sei bereits im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vom Verfassungsgericht um eine Stellungnahme gebeten worden, erklärte Ponitka.

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Kölner „Religionsfreien Zone“
Beginn 18:00 Uhr
Filmhaus Köln, Maybachstraße 111, 50670 Köln, Kino
 

19:00 Uhr: „Agora – Die Säulen des Himmels“

21:30 Uhr: „Das weiße Band“

Eintritt pro Film: 5 Euro; ermäßigt 4 Euro

Double-Feature: 8 Euro; ermäßigt 7 Euro

Der Eintritt zu den Info- und Büchertischen im Foyer ist frei.

Hintergrund:

Der IBKA wurde 1976 in Berlin als Internationaler Bund der Konfessionslosen (IBDK) gegründet, 1982 dann in Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten umbenannt.

Der IBKA verfolgt gemäß seiner Satzung vor allem die Durchsetzung der Menschenrechte, insbesondere der Weltanschauungsfreiheit, sowie der konsequenten Säkularisierung.

Der IBKA versteht sich dabei als politische Interessenvertretung konfessionsloser und sogenannter „zwangskonfessionalisierter“ Menschen. Als „zwangskonfessionalisiert“ gilt laut IBKA-Satzung, „wer gegen seine Überzeugung einer religiösen Gemeinschaft nur deshalb angehört, weil er/sie hierzu aus ökonomischen oder sozialen Gründen gezwungen ist“ (§ 5.2 der IBKA-Satzung).

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Autor: Daniel Deininger
Foto: Petra Daheim und Rainer Ponitka (vlnr.) mit dem Plakat der aktuellen Karfreitags-Aktion des IBKA.