Köln | Mit einer Eilentscheidung (Aktenzeichen Az. 20 L 1195/13) bestätigte das Verwaltungsgericht Köln eine Auflage, nach der das Klimacamp in Kerpen ohne Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen muss.

In Kerpen soll, wie bereits in den vergangenen Jahren, das „Klimacamp 2013“ stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist laut Verwaltungsgericht als Versammlung angemeldet
worden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hatte den Veranstaltern untersagt, Zelte und Unterkünfte sowie Verpflegungsstellen auf dem Versammlungsgelände einzurichten. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigte diese Auflagen.

Das Gericht entschied, dass die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für eine mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt sei. Dadurch werde die Veranstaltung auch nicht vereitelt. Die erforderliche Infrastruktur sei in den vorhergehenden Jahren aufgrund einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer – hier der Stadt Kerpen – bereitgestellt worden.

Autor: dd