Berlin | Die Bundespolizei hat zwischen Januar und August des vergangenen Jahres 307 Personen an der Grenze abgewiesen, die „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliederstaaten der Europäischen Union“ darstellten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der „Welt“ vorliegt. Im gleichen Zeitraum wiesen die Bundespolizisten demnach weitere 244 Personen ab, für die eine sogenannte Einreiseverweigerung galt.

Diese ist dann gegeben, wenn ein EU-Ausländer im Schengener Informationssystem (SIS) beispielsweise wegen Straftaten registriert ist. Die Kriterien, ob eine Gefahr für die Bundesrepublik als so groß eingestuft wird, dass sie zum Einreisehindernis wird, sind nicht eindeutig festgelegt. Laut Wissenschaftlichem Dienst im Bundestag können beispielsweise schwere Straftaten im Ausland die Einreise verhindern – etwa Gewalt- und schwere Drogendelikte.

Aber, so stellen die Gutachter des Dienstes fest: „Ebenfalls vorliegen müssen jedoch die weiteren Erfordernisse einer konkreten Gefährdung.“ Zumindest die Gefahr, dass jemand ähnliche Taten in Deutschland begehen könnte, müsse gegeben sein.

Autor: dts