Köln | Im Prozess des Altkanzlers Helmut Kohl gegen den Journalisten Heribert Schwan, den Co-Autor Tilman Jens und den Random House-Verlag erging heute ein Beschluss des LG Köln (Az. 14 O 323/15). Im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen aus den „Kohl-Tonbändern“ fordert der Altkanzler von Schwan, Jens und dem Verlag Schadensersatz.

„Dem Grunde nach gehe man von einem bestehenden Ersatzanspruch des Klägers wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung aus“, so die Kammer des Landgerichts.

In seinem Beschluss verfügte das LG Auflagen und Hinweise an die Parteien und hat einen neuen Verhandlungstermin festgelegt. Die Beklagten Schwan und Jens sollen eine vollständige Abschrift sowie eine digitalisierte Kopie der besagten Tonbänder vorlegen.

Auch bezüglich der Höhe des Schadensersatzanspruches seien von der Klägerseite noch weitere Ausführungen zu machen, teilte das Landgericht mit.

Autor: Louis Goral-Wood