Dresden | Die Staatsanwaltschaft Dresden will gegen das Urteil wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Mitbegrunder Lutz Bachmann Rechtsmittel einlegen. Es sei allerdings noch nicht entschieden, ob Berufung oder Revision beantragt werde, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Bachmann war am Dienstag zu 9.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Dresden gab damit nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die sieben Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In dem Prozess ging es um herabwürdigende Äußerungen über Flüchtlinge.

So soll Bachmann Migranten angeblich als „Viehzeug“ und „Gelumpe“ bezeichnet haben. Er hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Bachmann war in der Vergangenheit unter anderem bereits wegen Diebstahls und Drogenhandels mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Autor: dts