Berlin | Die AfD will im Bundestagswahlkampf eine umfassende Reform des Steuer- und Sozialsystems fordern: Dabei will die Partei laut Bundesvorstandsmitglied Armin-Paul Hampel das Steuermodell von Paul Kirchhof mit einer Bürgerversicherung verbinden, berichtet die „Welt“ (Donnerstagsausgabe). „Wir müssen die Steuersätze drastisch senken, wie es Paul Kirchhof schon vor Jahren konzipiert hat, mit drei niedrigen Steuersatz-Stufen, ich würde sagen: zwölf, 16 und 20 Prozent“, sagte Hampel der Zeitung. So würde „unterm Strich wieder viel mehr Geld in den Taschen der Bürger“ verbleiben.

Zugleich müssten alle Steuervergünstigungen wegfallen. Die genannten Steuertarife, so Hampel, müssten „ohne Ausnahmen“ gelten, „für alle Einkommensarten und unter Abschaffung aller Steuersubventionen“. Hampel, der Niedersachsens AfD-Vorsitzender ist, will die starke Senkung der Steuertarife mit einer neuen Umverteilung in der Sozialversicherung verbinden.

„Wir sollten in jedem Sozialversicherungssystem eine Bürgerversicherung für alle einführen“, sagte Hampel. Dies gelte auch für Beamte und Selbstständige. „Ich will, dass jeder, der in Deutschland arbeitet, in eine gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzahlt.“

Vorbild solle die Schweiz sein, wo „jeder, der arbeitet, in die gesetzliche Rentenkasse“ einzahle. Ähnlich wie dort solle sich bei der Rente die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen richten, ohne die bisher in Deutschland geltende Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze), während aber die Rentenauszahlungen gedeckelt werden müssten: „Wer eine Million Franken verdient, zahlt mehr als 100.000 davon in den Rententopf. Trotzdem kriegt auch er nicht mehr als maximal 2.400 Schweizer Franken Rente“, sagte Hampel mit Blick auf die Schweiz.

Werde dieses System in Deutschland übernommen und mit der Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf alle Berufstätigen verbunden, stehe den Rentenkassen weit mehr Geld zur Verfügung. Somit, so Hampel, könnten „auch die Bezieher niedrigerer Einkommen höhere gesetzliche Renten erhalten“. Hampel nannte „60 Prozent“ des vorherigen Arbeitseinkommens „eine Zielmarke“. Ergänzt werden müssten die Leistungen aus dieser Rentenversicherung durch Zusatzvorsorge. „Das kann die betriebliche Rente sein, das kann auch die private Vorsorge sein – oder beides.“

Autor: dts