Berlin | Datenschützer warnen vor den Plänen der Bundesregierung, ohne richterlichen Beschluss auf Handydaten von Asylbewerbern zuzugreifen. „Ein systematisches Auswerten von Handydaten ohne richterliche Anordnung ist nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar“, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Ausländer.

Durch das Auslesen von Adressbüchern und Anruflisten wären zudem zahlreiche eigentlich unbeteiligte Dritte von der Maßnahme betroffen.“ Ähnlich äußerte sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar: „Der Zugriff auf Endgeräte, die zu Zwecken der Telekommunikation verwendet werden, hat eine hohe Eingriffsintensität und muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen. Pläne zu einer weiteren Herabzonung dieser Eingriffsbefugnis in Richtung auf eine Standardmaßnahme gegenüber Betroffenen sind problematisch.“ Am Mittwoch soll ein Gesetzentwurf im Kabinett beraten werden, nach dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zugriff auf die Handys von Asylbewerbern bekommen soll, um die Feststellung ihrer Identität und Herkunft zu erleichtern, wenn keine eindeutigen Dokumente vorliegen.

Einen Zugriff ohne richterlichen Beschluss hält auch der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz für „verfassungsrechtlich hochproblematisch“. „Mit dem Vorschlag zur Auswertung von Datenträgern von Asylsuchenden durch das BAMF sucht die Bundesregierung wieder einmal den Konflikt mit dem Grundgesetz“, sagte er den Zeitungen. „Wenn der Staat zur Identitätsfeststellung und Erkenntnisgewinnung Handys ausspähen will, begibt man sich auf verfassungsrechtlich dünnstes Eis.“

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner kritisierte: „Die Überwachungswut der Bundesregierung kommt den Plänen der Trump-Administration beängstigend nahe. Die Handys von Geflüchteten auszulesen bedeutet einen massiven Einschnitt in ihre Grundrechte.“ Dem widerspricht der Unions-Innenpolitiker Armin Schuster.

„Die Grenzbeamten in den USA verlangen den Zugriff auf sensible Daten, auch wenn der Reisende gültige Dokumente vorlegt. Bei uns ist es das letzte Mittel, wenn jemand keinen Pass vorlegt und sich auch sonst nicht kooperativ zeigt.“ 150.000 Asylbewerber hätten im vergangenen Jahr keine Dokumente vorgelegt.

Autor: dts