Berlin| Das Bundesinnenministerium (BMI) reagiert auf fehlerhafte Asylbescheide mit einer Verbesserung der Qualitätskontrollen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Rahmen der derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen im BAMF „und zur Einarbeitung der zahlreichen neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ würden „Konzepte zur Einführung eines umfassenden und integrierten Qualitätsmanagementsystems entwickelt“, schreibt das Ministerium laut „Handelsblatt“ in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Hintergrund ist unter anderem ein Fall, bei dem der Asylantrag eines Syrers, der als Verfolgungsgrund seine Homosexualität angegeben hatte, zunächst abgelehnt worden war.

Laut BMI wurde der Ablehnungsbescheid am 22. April von einer Mitarbeiterin erstellt, die ihren Dienst beim BAMF erst am 1. Februar angetreten hatte. Die Frau sei „rechtsirrtümlich von eine fehlenden Asylerheblichkeit ausgegangen“, nachdem der Syrer erklärt hatte, seine Homosexualität in seinem Heimatland verborgen zu haben, so das Ministerium. Nachdem der fehlerhafte Bescheid auf Twitter publik gemacht worden war, sei eine nochmalige Prüfung erfolgt und die Entscheidung korrigiert worden („Neubescheidung“).

„Darüber hinaus hat das BAMF die neuen Entscheider bezüglich derartiger Sachverhalte geschlechtsspezifischer Verfolgung nochmals sensibilisiert und die Qualitätskontrollen intensiviert“, so das BMI. Bisher wurde die Qualitätssicherung nach Angaben des Ministeriums in den BAMF-Außenstellen durch sogenannte Qualitätsförderer, Referenten oder Referatsleiter sichergestellt. Außerdem sei das „Referat für Qualitätssicherung Asyl“ mit der zentralen Qualitätssicherung in Form von regelmäßigen „Audits“ sowie Einzelfallprüfungen befasst, etwa auch mit Fällen von Asylbewerbern, die ihre sexuelle Orientierung als Verfolgungsgrund angeben. Hierfür setzt das BAMF den Angaben zufolge „sonderbauftragte“ Entscheider ein, die nach europaweit einheitlichen Asylverfahrensregeln aus- und weitergebildet werden.

Allerdings, räumt das Ministerium ein, konzentrierte sich der Schwerpunkt der Ausbildung der Sonderbeauftragten bisher auf den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dies solle nun „sukzessive“ auf den Bereich der „geschlechtsspezifischen Verfolgung“ ausgeweitet werden. Der Grünen-Politiker Volker Beck nannte es im Fall des zunächst abgelehnten Syrers „ungeheuerlich“, dass solche fehlerhaften Bescheide überhaupt das BAMF verließen.

„Gerade in Zeiten hoher Bearbeitungszahlen muss das BAMF am Qualitätsmanagement arbeiten“, sagte Beck dem „Handelsblatt“. „Wenn sich derart offensichtliche Unzulänglichkeiten häufen, steht letztendlich auch der Innenminister in der Verantwortung.“ Im Hause von Thomas de Maizière (CDU) werde da „arg geschludert“.

Autor: dts