Berlin | Das geplante Verbot sexualisierter Werbung kommt offenbar nicht voran. Es würden „derzeit Vorüberlegungen“ angestellt, wie der Schutz vor herabwürdigender Werbung verbessert werden könne, teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ (28. August 2016) mit. „Eine Entscheidung darüber, ob ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, ist noch nicht getroffen worden“, heißt es weiter.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Anfang April angekündigt, einen solchen Entwurf bald in die Ressortabstimmung schicken zu wollen. Mit ihm würde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert. Medienberichten zufolge kursierten schon im Frühjahr konkrete Formulierungsvorschläge im Justizministerium.

Davon, dass noch nicht klar ist, ob überhaupt ein Entwurf vorgelegt wird, war damals nicht die Rede. Maas war mit seinem Vorstoß auf breite Kritik gestoßen – auch beim Koalitionspartner. Bei CDU/CSU wäre man nicht unglücklich, sollte das Projekt im Sande verlaufen.

„Es hat gute Gründe, warum es in einer freiheitlichen Demokratie nicht Aufgabe des Staates ist, den Menschen Vorgaben für Sitte und Moral zu machen und mit Verboten durchzusetzen“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, der „Welt am Sonntag“. Winkelmeier-Becker hält im Regelfall die Selbstregulierung durch den Deutschen Werberat für ausreichend, der von der Werbewirtschaft für solche Fälle gegründet wurde. Kritik kommt dagegen aus der Opposition.

„Hier findet wieder die große maassche Ankündigungspolitik statt“, sagte Renate Künast, die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag. „Auf jedes Problem wird als Antwort ein Gesetz vorgeschlagen, am Ende kommt wenig“, so die Grünen-Politikerin.

Autor: dts