Berlin | CDU, CSU und SPD sehen sich dem Vorwurf einer möglicherweise verbotenen Parteienfinanzierung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen ausgesetzt. 2013 haben sich die Parteien gegenseitig Kosten in Höhe von insgesamt fast 300.000 Euro für die Verhandlungen nach der Bundestagswahl in Rechnung gestellt, berichtet die „Bild-Zeitung“ (Donnerstag) unter Berufung auf die Rechenschaftsberichte. Danach taucht bei allen drei Parteien unter „sonstigen Einnahmen“ der Posten „Kostenerstattungen Koalitionsverhandlungen“ auf.

Die CDU verbuchte darunter Einnahmen von 138.027,79 Euro, die SPD 131.081,16 Euro und die CSU 24.285,28 Euro. Die Gelder sollen sich die Parteien und Fraktionen gegenseitig erstattet haben, bestätigten die Parteisprecher gegenüber „Bild“. Damit sollten nach SPD-Angaben „die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen entstandenen Veranstaltungskosten anteilig“ beglichen werden.

Parteifinanzen-Experte Martin Morlok forderte in „Bild“: „Dieser Vorgang muss genau untersucht werden.“ Es könne sich bei den Zahlungen der Fraktionen um verbotene Parteifinanzierung handeln. Den Fraktionen ist eine Verwendung ihrer Mittel für Parteiaufgaben nach dem Abgeordnetengesetz des Bundestages ausdrücklich verboten.

„Dass in den Rechenschaftsberichten der Parteien für 2013 Einnahmen von anderen Parteien und Fraktionen für die Koalitionsverhandlungen auftauchen, überrascht“, sagte auch der Parteirechts-Experte Hans Herbert von Arnim. „Sollte es sich dabei um eine verfassungswidrig bedenkliche Finanzierung der Parteien handeln, muss der Bundestagspräsident eingreifen“, sagte von Arnim gegenüber „Bild“.

Autor: dts | Foto: Peggy Stein/Fotolia.com
Foto: Der Bundestag