Berlin | Die Datenschutzbeauftragte des Bundes hat bei der Erweiterung gesetzlicher Möglichkeiten zur Videoüberwachung zur Vorsicht gemahnt. „Ganz allgemein gilt dabei, dass das berechtigte Interesse an einer Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen mit den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen abzuwägen ist“, sagte Andrea Voßhof (CDU) der „Welt“.

Die Regierungsbeauftragte reagiert damit auf die Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, das Datenschutzgesetz zu ändern, um die Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufszentren oder Sportstätten zum besseren Schutz vor Anschlägen zu erleichtern. [report-K berichtete]

„Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt seit jeher bei besonderen Gefährdungen eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“, sagte Voßhof. Sie räumte ein, es sei „natürlich zugunsten der berechtigten Interessen des Betreibers auch zu berücksichtigen, ob wichtige Rechtsgüter wie die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährdet sind“, betonte die CDU-Politikern, formulierte aber als Bedingung: „Das grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht muss dabei selbstverständlich gewahrt werden.“ Die SPD hatte bereits am Mittwoch Zustimmung für die Gesetzesänderung signalisiert.

„Die gewachsene Terrorgefahr gebietet es, dass nicht nur öffentliche Plätze wie Bahnhöfe und Flughäfen, sondern auch Einkaufszentren und große Veranstaltungen videoüberwacht werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, der „Welt“. Es sei zwar „durchaus verständlich“, dass das Hauptaugenmerk der Landesdatenschutzbehörden auf dem persönlichen Datenschutz liege, sagte Lischka weiter. „Aber nicht erst seit den Attentaten von München und Ansbach erscheint es mir notwendig, dass wir uns mehr auf die sicherheitsrelevanten Aspekte der Videoüberwachung konzentrieren.“

Autor: dts