Köln | Blitzer A3: Aus Sicht der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Köln sei die von der Waltung öffentlich eingenommene Position, sich der vorherrschenden Rechtsauffassung anzuschließen, rechtlich konsequent und nachvollziehbar. Das geht aus einer schriftlichen Stellungnahme von Fraktionsgeschäftsführer Jörg Frank hervor. Die Grüne Fraktion kritisiere jedoch, dass eine Rückzahlung der Verwarn- und Bußgelder mit der Stadt Köln ins Spiel gebracht werden, obwohl die Stadt für die „fehlerhafte Durchführung keinerlei Verantwortung trägt – sondern ausschließlich die Bezirksregierung“, so Frank.

„Das Blitzer-Fiasko ist für viele Betroffene höchst ärgerlich. Jedoch trägt dafür ausschließlich die Bezirksregierung Köln und nicht die Kölner Stadtverwaltung die Verantwortung. Eine Rückerstattung von Verwarn- und Bußgeldern ist der Verwaltung rechtlich nicht möglich. Einen rechtskonformen Lösungsweg kann nur die Bezirksregierung aufweisen. Sie ist hier auch in der Pflicht. Bisher hat sie sich weggeduckt. Sofern es einen solchen Weg geben sollte, hat die Bezirksregierung für alle Kosten der Rückerstattung aufzukommen. Wir begrüßen es, dass die Bezirksregierung heute das Gespräch mit der Kölner Verwaltungsspitze sucht“, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer der Kölner Grünen.

Die Grüne Ratsfraktion Köln habe heute früh in dieser Angelegenheit folgende Fragen an Stadtdirektor Keller zur kurzfristigen Beantwortung gerichtet:

„1. In den Medienberichten kursieren unterschiedliche Angaben über die Anzahl der von Verwarn- und Bußgeld Betroffenen. Wie viele Fälle sind von der Überwachungsanlage am BAB-Dreieck Heumar tatsächlich mit Geschwindigkeitsübertretungen erfasst worden und von einem Verfahren betroffen gewesen?

2. In welcher Höhe wurden seitens der Stadt Köln aus diesen Fällen Verwarn- und Bußgelder eingenommen?

3. Ist es richtig, dass diese im Ergebnisteilplan 0205 „Verkehrsüberwachung“ vereinnahmten Beträge aus Verwarn- und Bußgeldern für Aufwendungen in der Verkehrsüberwachung verwendet werden?

4. Sofern eine Rückerstattung durchgeführt würde, welcher finanzielle Verwaltungsaufwand würde dafür aufgebracht werden müssen?

5. Welche Gesamthöhe hätte eine solche Rückerstattung?

6. Laut KStA vom 03.02.2017 erklärt eine nicht namentliche Sprecherin der Bezirksregierung Köln, dass man „sich mit der Stadt in Gesprächen über eine Lösung für eine mögliche Rückerstattung der Bußgelder“ befände. Finden solche Gespräche tatsächlich statt?

7. In welcher Art und Weise hat die Bezirksregierung Köln gegenüber der Stadt Köln bislang in dieser Angelegenheit Stellung bezogen? Ist sie im Falle einer Rückerstattung bereit, die dafür anfallenden Kosten vollständig zu tragen?

8. Kann die Bezirksregierung Köln im Falle einer Rückerstattung rechtlich für die auftretenden Aufwände in Regress genommen werden?

9. In welchem Umfang haben sich – unabhängig von der formalrechtlich unzureichenden Beschilderung – die von Verwarn- und Bußgeldern betroffenen Verkehrsteilnehmer aufgrund der bei ihnen gemessenen Fahrgeschwindigkeit objektiv verkehrsgefährdend verhalten?“

Autor: ib