Köln | Die Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Köln sei erfreut, dass es dem Rat der Stadt Köln gelungen sei, Mindeststandards der Unterbringung zu erreichen. Derzeit leben noch über 5.000 Menschen in Notunterkünften, also in Turn- und Leichtbauhallen. Ein Grund dafür, so die Grünen, sei die sprunghaft gestiegene Zahl von Geflüchteten im letzten Jahr und der akute Wohnraummangel in Köln.

„Sehr erfreulich ist nun, dass uns eine Einigung mit allen demokratischen Kräften im Rat gelungen ist, Mindeststandards der Unterbringung zu erreichen. Sie legen fest, welche sozialen, medizinischen und betreuerischen Leistungen eingehalten werden müssen. Auch haben wir die Haushaltsfinanzierung klären können.

Die Unterbringung in Turnhallen ist die schlechteste Form. Bett an Bett mit zum Teil völlig fremden Menschen zu leben, keinerlei Privatsphäre zu haben, das ist insbesondere für Kinder und traumatisierte Menschen kaum erträglich. Für uns gilt, je schlechter die Unterkunft ist, desto besser muss die Betreuung sein. Nun wird zügig der Betreuungsschlüssel 1:60 statt bisher 1:80 in den Notunterkünften umgesetzt. Zudem haben wir die Verwaltung beauftragt, im Laufe des 1. Quartals für die übrigen Flüchtlingsunterkünfte mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten und für die Großunterkunft Herkulesstraße einen verbesserten Betreuungsschlüssel umzusetzen. Für alle Unterkünfte soll die Betreuung entsprechend der konkreten Verhältnisse vor Ort angepasst werden“, erklärt Marion Heuser, sozialpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion.

Die zweite Priorität liege für die Grünen auf der stärkeren professionellen Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten in den Flüchtlingsunterkünften. Bedarfsorientiert sollen zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingesetzt werden, so die Grünen. „Bis Anfang März erwarten wir von der Verwaltung einen konkreten Umsetzungsvorschlag. Denn ehrenamtlich Helfende sind oftmals frustriert und hadern mit der überbordenden Bürokratie. Sie benötigen Unterstützung. Ohne Ehrenamtliche schaffen wir die Integration nicht!“, appelliert Heuser an die Verantwortlichen in der Verwaltung.

Der Rat bekräftigte zudem den Ratsbeschluss über die Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vom 20. Juli 2004 als Handlungsgrundlage, zu denen die Verwaltung zurückkehren muss. Die Mindeststandards gelten als Richtlinie zur Überbrückung der derzeitigen Notlage.

Autor: ib