Köln | aktualisiert Der Rat der Stadt Köln ist am gestrigen Dienstag, 20. Dezember 2016, zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammengekommen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Beschlüssen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem ein neues Konzept zum Wohnungsbau, die Änderungen der Kölner Stadtordnung und der Ausbau der Nord-Süd-Stadtbahn.

Stadtrat beschließt Änderungen der Kölner Stadtordnung
Wie im Vorfeld bereits angekündigt, hat der Rat mehrheitlich einige Änderungen zu der Kölner Stadtordnung beschlossen. In den Eingangsbereichen von Kindergärten und Schulen gilt nun ein Verbot für Alkohol- und Drogenkonsum. Zudem gibt es Änderungen für Straßenmusiker und auf Spiel- und Bolzplätzen. Mehr dazu erfahren Sie hier bei report-K >>>

Stadtrat gibt grünes Licht für 16.000 neue Wohneinheiten
Mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP wurde ein neues Konzept für den Wohnungsbau beschlossen. Vorgesehen ist darin der Bau von 16.000 neuen Wohneinheiten bis zum Jahr 2029. Die Kölner Stadtverwaltung hatte ursprünglich 17.800 neue Wohneinheiten bauen wollen. Gegen das beschlossene Konzept stimmte die Kölner SPD, die mehr Wohnungen schaffen wollte. Insgesamt werden in Köln laut Statistikern bis 2029 rund 66.000 neue Wohneinheiten benötigt. Mehr dazu erfahren Sie hier bei report-K >>>

3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn beschlossen
Der Rat hat heute die Realisierung der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn bekräftigt. Diese umfasst eine Verlängerung der Bahn bis zu einer Endhaltestelle Arnoldshöhe sowie einen Ausbau der Schönhauser-Str, Bonner Str. und Marktstraße. Die Baustufe soll etwa 20 Millionen Euro kosten und soll zu 60 Prozent vom Land NRW bezuschusst werden. Eine Förderzusage liegt vom Land jedoch noch nicht vor. Sollte Köln keine Förderung erhalten, will die Stadt selbst die Kosten übernehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier bei report-K >>>

Honorare für VHS-Dozenten werden erhöht
Die Honorare der Lehrkräfte für „Deutsch als Fremdsprache“ sollen auf 35 Euro pro Unterrichtsstunde angeglichen werden. Das hat der Stadtrat beschlossen. Damit wurde eine Angleichung an die Honorare im Bereich der Integrationskurse vorgenommen, die bereits seit Sommer dieses Jahres auf Vorgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 35 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen.

„Metropolregion Rheinland“ soll gegründet werden
Der Rat hat sich dafür ausgesprochen, die „Metropolregion Rheinland“ zu gründen. Neben der Stadt Köln sollen die weiteren kreisfreien Städte und Kreise im Rheinland sowie die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Landschaftsverband Rheinland Mitglied werden. Ziel soll es sein die „Marke Rheinland“ sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken. Dazu gehöre auch ein besseres Einwerben von Fördergeldern und ein professionelles Standortmarketing.

Rat will 11 Veedel stärken
In elf Sozialräumen sollen bis 2020 Förderprogramme gestartet werden. Dies hat der Rat der Stadt Köln gestern beschlossen. Dazu sollen insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.- unter anderem mit Fördergeldern der EU. Das Konzept dafür „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde bereits vom Land anerkannt. In den elf ausgewählten Räumen soll die Situation der dort lebenden Menschen verbessert werden. Zu den ausgewählten Sozialräumen gehören etwa Bereiche von Bickendorf, Bilderstöckchen, Blumenberg/ Chorweiler, Höhenberg, Gremberg, Ostheim und Finkenberg. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat laut Verwaltung im November 2016 bereits erste Bewilligungen für sieben Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 1,7 Millionen Euro ausgesprochen.

Filmhaus Köln kann saniert werden
Der Rat der Stadt Köln hat den Baumaßnahmen zur Sanierung des „Filmhaus Köln“ zugestimmt. Mit der Freigabe der benötigten Mittel in Höhe von 2,35 Millionen Euro kann die Ausschreibung und Vergabe der Sanierungsarbeiten erfolgen. Sie können voraussichtlich im April/Mai 2017 beginnen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten soll das Filmhaus barrierefrei ausgebaut werden. Nach einer Begutachtung des Gebäudes im Jahr 2014 wurden laut Stadt erhebliche Mängel festgestellt. Die Sicherheitsbeleuchtung hätten nicht funktioniert. Flucht- und Rettungswege fehlten oder wären nicht adäquat ausgebaut gewesen. Zudem bestünden erhebliche Mängel im Brandschutz und an der Lüftungs- und Heizanlage. Fassadenflächen und Sandsteinelemente wiesen erhebliche Mängel auf. Nachdem der Verein Kölner Filmhaus e.V. im Jahr 2012 Insolvenz anmelden musste, fiel die Verantwortung für das Gebäude an die Stadt zurück. Die Sanierung des Kölner Filmhauses wurde Ende der 1990er Jahre durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Sie hatte das Projekt mit einer Summe von rund 2,3 Millionen Euro gefördert. Bedingung für den Zuschuss war, dass die Nutzung des Filmhauses zu filmkulturellen Zwecken bis mindestens 2023 sichergestellt wird. Dies erklärte heute die Stadt. Hätte das Gebäude verlauft oder stillgelegt werden müssen, hätte die Stadt einen Teil der Gelder an das Land zurückgeben müssen.

Kölner Krematorium wird privatisiert
Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, das Kölner Krematorium künftig in Form einer Konzession weiter zu führen. Dabei solle ein privater Unternehmer die notwendigen Investitionen von rund 900.000 Euro am Standort Westfriedhof vornehmen und mit einem modernen Ambiente sowie mehr Service den Neustart durchführen. Die Stadtverwaltung hatte angesichts des mittlerweile hart umkämpften Marktes und sinkender Einäscherungszahlen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Potenzialanalyse in Auftrag gegeben. Der Rat folgte mit seinem Beschluss der Empfehlung des Gutachters. Durch das Konzessionsmodell sei die Zukunft des Kölner Krematoriums gesichert. Nach einer entsprechenden Ausschreibung und dem Abschluss eines Konzessionsvertrags ist der Betriebsübergang im vierten Quartal 2017 geplant. Bis dahin betreibe das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die Anlage in der bisherigen Form weiter.
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Mindeststandards zur Unterbringung Geflüchteter
Der Rat der Stadt Köln hat verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung Geflüchteter beschlossen. Gemäß dem von allen demokratischen Fraktionen unterstützten Änderungsantrag werde darin unter anderem der personelle Betreuungsschlüssel für die Sozialarbeiter in den als Notunterkunft genutzten Standorten an der Friedrich-Naumann-Straße (Porz-Eil) und Matthias-Brüggen-Straße (Ossendorf) auf 1:60, bisher 1:80, festgesetzt. Gleiches soll mit Blick auf alle Leichtbauhallenstandorte sowie noch belegte Turnhallen gelten. Für die übrigen Einrichtungen soll ein detailliertes Betreuungskonzept ausgearbeitet und dem Rat bis März 2017 vorgelegt werden. Für die medizinische Versorgung soll die Verwaltung Verbesserungsvorschläge erarbeiten, die insbesondere die Situation in den kleineren Notunterkünften berücksichtigen. Eine erweiterung der Mindeststandards forderte die SPD im Rat der Stadt Köln. Mehr dazu erfahren Sie hier und hier bei report-K.

Zweite Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Behindertenpolitik
Der Rat der Stadt Köln hat einstimmig die zweite Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik beschlossen. In dieser Fortschreibung des 2009 beschlossenen Handlungskonzeptes hat die Verwaltung in zwölf Handlungsfeldern insgesamt 105 Einzelmaßnahmen aufgelistet, mit denen bis zum Jahr 2020 Barrieren abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert werden sollen. Bestandteil des Handlungskonzeptes sei auch eine Bilanz der Jahre 2012 bis 2015. „Die Kölner Behindertenpolitik hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Zahlreiche Barrieren konnten abgebaut werden. Es bleibt aber dennoch viel zu tun, um Köln zu einer wirklich inklusiven Stadt zu machen. Ich freue mich über die breite politische Unterstützung für diese Aufgabe“, so Dr. Günter Bell, Behindertenbeauftragter der Stadt Köln. An der Erarbeitung des Handlungskonzeptes waren auch Vertreter der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen beteiligt. Sie sollen gemeinsam mit den Kölner Wohlfahrtsverbänden ergänzende Forderungen gestellt haben. Diese sollen nach einer rechtlichen Prüfung in das Handlungskonzept aufgenommen werden.

Autor: co | ib
Foto: Symbolbild Ratssaal Köln