Köln | Keine Wahl, bei der die Kölner Wahlorganisation es nicht schafft negative Schlagzeilen zu produzieren. Jetzt sind die Kölner Stimmzettel nicht rechtskonform. Das stellte die Bezirksregierung fest, nachdem die Wahl begonnen hat und schon viele Kölnerinnen und Kölner ihr Stimmrecht bei der Direktwahl oder Briefwahl wahrgenommen haben.

Sofort nach Bekanntwerden von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Stimmzettels zur Wahl der Kölner Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 13. September 2015 habe die Wahlleiterin Klein am 28. August 2015 die Aufsichtsbehörde konsultiert und um eine rechtliche Bewertung gebeten, schreibt die Stadt Köln. Heute sei um 15 Uhr das Ergebnis mitgeteilt worden.

In ihrem vierseitigen Schreiben stelle die Bezirksregierung fest, dass „der zur Anwendung kommende Stimmzettel für die Kölner Oberbürgermeisterwahl in seiner Ausgestaltung gegen die Wahlfreiheit und die Wahlgleichheit und das Recht auf Chancengleichheit der Wahlvorschlagsträger und Wahlbewerber verstößt“. Der Stimmzettel weiche von den Vorgaben der Anlage 17 C der Kommunalwahlordnung NRW „in erheblichem Maß ab, da die Kurzbezeichnung der Partei ca. zweieinhalb Mal so groß wie der Familienname gedruckt“ sei. Damit falle die Kurzbezeichnung der Partei dem Nutzer als erstes ins Auge und erreiche damit einen „Überstrahlungseffekt“, der die sonstigen auf dem Stimmzettel enthaltenen Informationen in den Hintergrund dränge. Amtliche Stimmzettel müssten „so beschaffen sein, dass eine potentielle Beeinflussung des Wählerwillens zu Gunsten oder zu Ungunsten einzelner Wahlvorschläge ausgeschlossen wird“. Diesem Anspruch genüge der Stimmzettel zur Wahl der / des Kölner Oberbürgermeisterin bzw., Oberbürgermeisters nicht.

Eine für morgen angesetzte Pressekonferenz wurde abgesagt. Man prüfe jetzt wie man auf die Kritik der Bezirksregierung reagieren könne. Die Stadt: „Die Wahlorganisation der Stadt Köln hat heute entschieden, dass sie dieser rechtlichen Bewertung der Bezirksregierung umfassend Rechnung tragen wird. Sie prüft derzeit die konkreten Schritte zur Verteilung eines neuen, rechtskonformen Stimmzettels, der kurzfristig, deutlich vor der Urnenwahl am Sonntag, 13. September 2015, zum Einsatz kommen wird. Außerdem prüft sie, wie die bereits per Briefwahl und Direktwahl abgegebenen Stimmen rechtskonform in die Wahlentscheidung zur OB-Wahl einbezogen werden können.“

Reaktion von Henriette Reker

Die Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker reagiert bereits in einem schriftlichen Statement: „Ich wundere mich nicht über einen weiteren Vorfall, der dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Stadterwaltung erneut zu erschüttern. Das bestätigt mich in meiner Motivation für meine Kandidatur: Ich bin angetreten, um den Kölnerinnen und Kölnern das Vertrauen in ihre Stadt zurückzugeben. Ich bedauere, dass Köln ein weiteres Mal in die Negativschlagzeilen gerät, weil die Stadt nicht in der Lage ist, einen gesetzeskonformen Wahlzettel vorzulegen, und kann nur hoffen, dass die Wahlbeteiligung darunter nicht leidet.“

Warum man den Wahlzettel nicht selbst auf seine Rechtskonformität geprüft hat oder prüfen lassen, dazu macht die Wahlleiterin der Stadt Köln keine Angaben.

Autor: Andi Goral