Bonn | aktualisiert | Der Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) hat vor einem „Rutschbahneffekt“ von Bonn nach Berlin gewarnt.

„Wir haben in den letzten Jahren leider einen verstärkten `Rutschbahneffekt` zur Kenntnis nehmen müssen, der den Festlegungen des Berlin/Bonn-Gesetzes zuwider läuft“, sagte Sridharan der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). „Angesichts eines gültigen Gesetzes, das klar die `faire` Aufgabenverteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und dem zweiten politischen Zentrum der Bundesrepublik, der Bundesstadt Bonn, regelt, können wir das nicht hinnehmen“, sagte der CDU-Politiker.

Bonn brauche die ministerielle Präsenz, weil rings um die Ministerien Strukturen entstanden seien, deren Gefährdung ohne Not nicht nachvollziehbar wäre. Eine davon sei die Ansiedlung von inzwischen fast 20 Einrichtungen der Vereinten Nationen. Für Sridharan überzeugt die Argumentation mit Kosten nicht: „Bei vom Innenministerium berechneten unter zehn Millionen Euro Kosten pro Jahr für die verteilten Regierungsfunktionen und Umzugskosten von mehreren Milliarden, läuft auch das Kostenargument ins Leere“, sagte er.

Zum 25-jährigen Jubiläum des Hauptstadtbeschlusses des Deutschen Bundestags vom 20. Juni 1991, der drei Jahre später zur Verabschiedung des Bonn-Berlin-Gesetzes führte, erklärt der Landes- und Fraktionsvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet: „Das Bonn-Berlin-Gesetz ist eine Erfolgsgeschichte. In den 25 Jahren seit dem Hauptstadtbeschluss hat sich die Aufgabenteilung zwischen Bundeshauptstadt und Bundesstadt eingespielt.
 
Die Bundesstadt Bonn hat sich seit dem Teilumzug der Regierung hervorragend entwickelt und ist zu einem Kompetenzzentrum für internationale Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung geworden. In der Stadt besteht heute ein dichtes Netzwerk aus UN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftseinrichtungen und international operierenden Unternehmen. Der Standort Bonn gehört zu den wichtigsten UN-Konferenzstädten der Welt. Diese Entwicklung wäre ohne das Bonn-Berlin-Gesetz nicht denkbar. Die vereinbarte Aufgabenteilung war die vertrauensbildende Geschäftsgrundlage, die den Teilumzug der Regierung nach Berlin überhaupt erst ermöglicht hat. Hätte es die damaligen Zusagen für Bonn nicht gegeben, wäre Berlin heute nicht Regierungssitz.
Das Bonn-Berlin-Gesetz macht auch heute noch Sinn: Finanziell und organisatorisch, für Bonn, die Rhein-Sieg-Region, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik insgesamt. In Zeiten der Digitalisierung und moderner Telekommunikation über einen Komplettumzug aller Bonner Ministerien und tausender Beamter mit Milliarden-Kosten nachzudenken, erscheint wie aus der Zeit gefallen.
Politik muss verlässlich sein: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat die CDU Nordrhein-Westfalen ein klares Bekenntnis zu Bonn verankert. Die nordrhein-westfälische CDU bekennt sich zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn muss zweites politisches Zentrum der Bundesrepublik bleiben. Wir erwarten von der Ministerpräsidentin, dass sie die einzige SPD-Bundesministerin aus Nordrhein-Westfalen, Barbara Hendricks, endlich davon abbringt, ihre Umzugspläne zu forcieren. Der Komplettumzug hätte gravierende Folgen für den einzigen deutschen UN-Standort.“

Autor: dts