Düsseldorf | Die Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) können ab sofort unter www.recht.nrw.de kostenfrei auf das gesamte Online-Angebot des Landesrechts zugreifen. Alle Funktionen, die bislang kostenpflichtig waren, seien nun freigeschaltet. „Ein Service, der mehr Recherchemöglichkeiten bietet“, so Innenminister Ralf Jäger.

Neben allen historischen Gesetzesblättern seit 1946 und Ministerialblättern ab 1949 finden die Bürger auf dem Portal auch das geltende Landesrecht. Um schnell und einfach den gesuchten Text zu finden, steht eine Volltextsuche zur Verfügung. Neu sei auch die Möglichkeit, die Entwicklung von Normen überblickartig nachvollziehen zu können. „Wir haben jetzt ein vollständiges, kostenfreies und amtliches Tool zur Online-Recherche“, betonte Jäger.

Autor: ib