Düsseldorf | Der NRW-Landtag verabschiedet ein neues Inklusionsgesetz und das Wahlrecht wird verändert – mehr Barrierefreiheit in Architektur und Sprache.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch vergangener Woche über die Gleichberechtigung von Bürgern mit Behinderungen debatiert und ein neues Inklusionsgesetz verabschiedet. Die Themen waren Wahlrecht und vor allem Barrierefreiheit. Bis zur Änderung gab es einen Nebensatz im Wahlgesetz, der aussagt, dass Personen die „Betreuung in allen Angelegenheiten“ brauchen, bisher von der Wahl ausgeschlossen sind. Dieser Satz wurde nun sowohl im Kommunal- als auch im Landeswahlgesetz gestrichen.

Weiter sollen öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel barrierefreier werden. Sondereinrichtungen sollen dabei ausdrücklich vermieden werden. Außerdem sollen Schulen und öffentliche Einrichtungen bei Texten und Beratungen „angemessene Sprache“ anbieten. In der Umsetzung könnte das bedeuten, dass zusätzlich die sogenannte „Leichte Sprache“ verwendet werden soll. Das Gesetz ist hier aber nicht eindeutig.

Autor: Philipp Schlömer