Düsseldorf | Zu den heutigen Beratungen über den Bericht zur Wohnsitzauflage im Kommunalausschuss äußerten sich kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ralf Nettelstroth und integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Serap Güler.

„Während Bayern und Baden-Württemberg bereits die Wohnsitzauflage umgesetzt haben, schiebt die rot-grüne Landesregierung die gerechte Verteilung von anerkannten Flüchtlingen auf die lange Bank. Damit lässt die Landesregierung die Kommunen allein, denn derzeit trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge so viele Entscheidungen wie noch nie. Aber anstatt nun die Steuerungsmöglichkeiten zur Integration in Bildung und Arbeit sofort zu nutzen, soll erst zum Ende des Jahres die Auflage innerhalb von Nordrhein-Westfalen gelten. Bis dahin wird für zehntausende anerkannte Flüchtlinge die Wohnsitzauflage nicht gelten. Integrationschancen werden fahrlässig vertan“, so Nettelstroth

„Nordrhein-Westfalen braucht schnellstens eine landesrechtliche Umsetzung der Möglichkeiten des Bundesintegrationsgesetzes, auch im Sinne der Flüchtlinge. Seit Monaten ist bekannt, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern diese Möglichkeit geben will – aber anstatt darauf vorbereitet zu sein, vertrödelt die Landesregierung diese Chance. Die Lasten der rot-grünen Untätigkeit müssen nun Kommunen und Asylberechtigte tragen. Sie brauchen endlich Rechts- und Planungssicherheit. Vor allem Großstädte wie beispielsweise Köln würden davon profitieren,“ erklärt Güler.

Hintergrund zur Wohnsitzauflage

Die Wohnsitzauflage ist im Rahmen des Integrationsgesetzes bereits im Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Bundestag hat im Juni zugestimmt. Seit dem 6. August ist das Gesetz in Kraft.

Anerkannte Flüchtlinge müssen in den ersten drei Jahren in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. Die Länder können Schutzberechtigten in diesen drei Jahren einen konkreten Wohnsitz zuweisen. Sie können den Flüchtlingen außerdem verbieten, in Ballungsräume zu ziehen. Es gibt eine Härtefallregelung.

Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Voraussetzung dabei ist: mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem Einkommen von mindestens 712 Euro. Das ist der monatliche Durchschnittsbedarf gemäß Sozialgesetzbuch.

Autor: ib